Wie die Stadt Wetzikon berichtet, genehmigt sie die Erklärung zur Entgegennahme des Postulats «Wetzikon inklusiver machen» und die dazugehörige Stellungnahme.
Das Stadthaus Wetzikon (ZH).
Das Stadthaus Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Stadtrat wird im Postulat aufgefordert, Wetzikon inklusiver zu machen.

Die Stadt soll sich am Inklusions-Check für Gemeinden im Kanton Zürich beteiligen, um Massnahmen zu prüfen zur Umsetzung für ein hindernisfreies Wetzikon.

Seit 2004 gibt es mit dem nationalen Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) einen klaren rechtlichen Rahmen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz.

Der Stadtrat versteht die Anliegen der Postulanten gut.

Wetzikon ohne institutionelle Vorkehrung für Einbezug

Auch für den Stadtrat ist die der barrierefreie Zugang wie auch die Teilhabemöglichkeit von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft ein wichtiges Anliegen.

Zurzeit verfügt die Stadt Wetzikon über keine institutionelle Vorkehrung, welche den Einbezug von Menschen mit Behinderungen in allen Entscheidungsprozesse, die sie betreffen, garantiert.

Der Themenbereich Inklusion gehört in der Vision 2040 des Stadtrats zum Handlungsfeld «gesellschaftliche Veränderungen».

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