Heidi Roth wird neue Leiterin Rechtsdienst
Der Zuger Stadtrat hat Heidi Roth zur neuen Leiterin des städtischen Rechtsdienstes ernannt. Sie übernimmt die Nachfolge von Beat Moos per 28. April 2025.

Wie die Stadt Zug mitteilt, schloss Heidi Roth 2009 den Master of Law an der Universität Luzern erfolgreich ab.
Nach einem juristischen Praktikum bei der Raiffeisen Bank Schweiz arbeitete sie als Auditorin am Kantonsgericht St.Gallen, bevor sie 2010 als Gerichtsschreiberin beim Kantonalen Straf- und Jugendgericht / Zwangsmassnahmengericht Schwyz ihre Arbeit aufnahm.
Heidi Roth übernimmt wichtige Funktionen in der Stadt Zug
2013 wechselte sie zum Kanton Appenzell Innerhoden und übernahm die Funktion als Amtsleiterin Soziale Dienste. Im Jahr 2016 übernahm sie eine befristete Anstellung beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport.
Nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses wechselte Heidi Roth zum Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen in der Funktion als Leiterin Abteilung Recht, wo sie ebenfalls als departementale Datenschutzbeauftragte tätig war. Im November 2023 schloss sie an der Curtin University Perth, Western Australia, im Rahmen eines postgradualen Studiums in Forensic Psychology Weiterbildungen ab.
Im Jahr 2017 wurde Heidi Roth vom Kantonsrat des Kantons St.Gallen zur Fachrichterin der Verwaltungsrekurskommission ernannt. Diesem Amt kommt sie bis heute nach.
Stadtpräsident André Wicki sagt zu ihrer Anstellung: «Heidi Roth ist eine äusserst fachkompetente, motivierte Persönlichkeit. Zusammen mit dem Stadtrat freue ich mich sehr auf die Zusammenarbeit. Beat Moos danke ich herzlich für sein langjähriges und engagiertes Wirken für unsere Stadt.»
Beat Moos prägte die Rechtsentwicklung der Stadt Zug
Beat Moos, der bisherige Leiter Rechtsdienst, hat die Stadt Zug seit seinem Amtsantritt im Jahr 2001 stark mitgeprägt. So führte er unter anderem den Rechtsetzungsprozess für die Gemeindeordnung von Zug vom 1. Februar 2005 und zeichnete für die Einführung einer ersten systematischen Rechtssammlung für die Stadt Zug im Jahr 2007 verantwortlich.
Ebenso schuf er verschiedene Rechtsgrundlagen für die Erfüllung von städtischen Aufgaben, so unter anderem das Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen (2017), die Einführung des Gutscheinsystems bei der familienergänzenden Kinderbetreuung (2017/2018), das Reglement über die Bestellung von Leistungen des öffentlichen Verkehrs (2020) oder das Kulturförderungsreglement (2022/2023).
Ebenso zeichnete er mitverantwortlich für Totalrevisionen verschiedener Reglemente und Verordnungen, so zum Beispiel das Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug (2014), die Finanzverordnung (2017), das Energiereglement (2021/2022), das Lärmschutzreglement (2022/2023) oder die Personalgesetzgebung (2022/2023).