Kanton Zug: Anpassungen im Asylgesetz werden durchgeführt
Wie der Kanton Zug berichtet, erfolgen Anpassungen im Asylgesetz zum Sicherheits- und Disziplinarbereich in Bundeszentren.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen im Asylgesetz grundsätzlich.
Der Kanton Zug informiert die Bevölkerung, dass diese Anpassungen vorsehen, den Sicherheits- und Disziplinarbereich beim Betrieb von Bundesasylzentren und Flughafenunterkünften zu verbessern.
Da der Kanton Zug über keine Bundesasylzentren oder Flughafenunterkünfte verfügt, haben die Änderungen indes keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Kanton.