Sitz am Zuger Kantonsgericht dürfte ohne Kampfwahl vergeben werden
Für den frei werdenden Sitz am Zuger Kantonsgericht muss am 26. November wohl keine Urnenwahl angesetzt werden. Nur ein Wahlvorschlag ist eingegangen.

Für den frei werdenden Sitz am Zuger Kantonsgericht muss am 26. November voraussichtlich keine Urnenwahl angesetzt werden: Während der Nominationsfrist ist nur ein einziger Wahlvorschlag eingegangen. Die Vakanz am Verwaltungsgericht dürfte hingegen zu einer Kampfwahl führen.
Für die Nachfolge des abtretenden Kantonsrichters Werner Staub ist gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Montagabend einzig Katja Heidelberger (FDP) nominiert worden.
Katja Heidelberger im stillen Wahlverfahren gewählt
Der Regierungsrat wird die Rechtsanwältin und Gerichtsschreiberin aus Steinhausen damit im stillen Wahlverfahren als gewählt erklären, sobald die Staatskanzlei den Wahlvorschlag geprüft und für gültig befunden hat. Anschliessend wird der Zuger Kantonsrat die Ersatzwahl noch für gültig erklären müssen.
Offen ist hingegen noch, wer am Verwaltungsgericht die Nachfolge des zurücktretenden Aldo Elsener antreten wird.
Während der Frist gingen die Kandidaturen von Stefan Thöni (Parat/Steinhausen) und Patrick Trütsch (die Mitte/Hünenberg See) ein. Bleiben diese im weiteren Verfahren bestehen, kommt es am 26. November zur Urnenwahl.