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Stadt Zug gründet IT Services Zug AG

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Die Stadt Zug lagert ihre ICT-Dienstleistungen in eine eigenständige Aktiengesellschaft aus. Die operative Betriebsaufnahme ist per 1. Januar 2026 geplant.

Die Altstadt in Zug.
Die Altstadt in Zug. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Zug mitteilt, beabsichtigt der Stadtrat, der stetig steigenden Komplexität der ICT-Dienstleistungserbringung für die Gemeinden sowie den wachsenden Anforderungen und Entwicklungen im ICT-Umfeld mit einer Neuausrichtung der Informatik in eine selbständige Aktiengesellschaft Rechnung zu tragen.

Die ICT-Serviceerbringung wird vollständig in eine eigenständige, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete ICT-Service-Organisation («IT Services Zug AG») in Form einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft ausgelagert und im Handelsregister eingetragen.

Um das Mehrwertsteuerprivileg beibehalten zu können, erbringt die IT Services Zug AG ausschliesslich Dienstleistungen für öffentlich-rechtliche Körperschaften. Eigentümerinnen der AG sind die Stadt Zug und die Gemeinden mit einem maximalen Anteil gemäss ihrer anteiligen Einwohnerzahl.

Kapitalstruktur und Governance der neuen AG

Die Kapitalisierung der AG beträgt 4,8 Millionen Franken, wobei die Stadt Zug Sachmittel in der Höhe von rund 1,3 Millionen Franken (Stand ohne Investitionen 2025) einbringen wird. Im Zielzustand und sofern sich alle Gemeinden an der AG beteiligen würden, beträgt der Aktien- und Stimmrechtsanteil der Stadt 24 Prozent.

Die ausgelagerte Betriebsorganisation plant die operative Betriebsaufnahme per 1. Januar 2026. Nach Integration der Gemeinden, welche die Absichtserklärung einer gemeinsamen ICT-Organisation alle unterzeichnet haben, kann in einem nächsten Ausbauschritt auch die Integration oder Fusion mit dem Amt für Informatik und Organisation des Kantons diskutiert werden.

Die Spezialkommission (SPK) beantragte, auf die Vorlage einzutreten. Sie schlug jedoch vor, dass sich der Verwaltungsrat zu Beginn aus drei Mitgliedern zusammensetzt.

Nach zweijähriger Wartefrist kann mit den Gemeinden die Diskussion darüber geführt werden, den Verwaltungsrat auf fünf Mitglieder aufzustocken, optional mit dem Nominationsrecht der Aktionärsgemeinden für ein Verwaltungsratsmitglied, dass die ersten zwei Jahre die Aktien im Besitz der Stadt Zug bleiben und nach Ablauf dieser Frist die Stadt Zug 49 Prozent der Aktien an die Zuger Gemeinden veräussern kann, und die Veräusserungen von Aktien durch das Parlament bestätigt werden müssen.

Aktienveräusserung und Governance-Regelung

Die GPK beantragte ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und schlug vor, dem Stadtrat die Kompetenz zu erteilen, bei der Veräusserung von Aktien einen zusätzlichen Goodwill einzubringen. Die ersten zwei Jahre sollen die Aktien im Besitz der Stadt Zug bleiben. Nach Ablauf dieser Frist kann die Stadt Zug 49 Prozent der Aktien an die Zuger Gemeinden veräussern.

Der Aktionärsbindungsvertrag kann zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und die Veräusserung von Aktien durch das Parlament bestätigt werden. Der Verwaltungsrat soll sich zu Beginn aus drei Mitgliedern zusammensetzen.

Nach zweijähriger Wartefrist kann mit den Gemeinden diskutiert werden, den Verwaltungsrat auf fünf Mitglieder aufzustocken, optional mit dem Nominationsrecht der Aktionärsgemeinden für ein Verwaltungsratsmitglied.

Prüfung der Varianten und Entscheid des Stadtrats

Der Stadtrat habe verschiedene Varianten geprüft. Die grösste Differenz liege aktuell in der Beteiligung der Gemeinden.

Die Haltung beziehungsweise die Lösung der Spezialkommission und der GPK sei pragmatisch und auch im zeitlichen Ablauf mit der Einführungsphase richtig. Der Stadtrat unterstütze die Haltung der SPK und der GPK.

Das gestrige Schreiben der Gemeindepräsidentenkonferenz sei nicht nachvollziehbar, die Gemeinden seien während des ganzen Prozesses immer involviert gewesen. Es sei nun der richtige Zeitpunkt für die Weichenstellung.

Der Antrag wurde mit 22:9 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt und bleibt somit bei zwei Jahren. In der Schlussabstimmung wurde dem Beschlussentwurf gemäss Version der GPK im mit 33:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt.

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