Stadt Zug lässt nur noch einen E-Scooter-Anbieter zu
Wie die Stadt Zug berichtet, ist die Ausschreibung für die Konzession für E-Scooter erfolgt. Die Anzahl der Anbieter und die Parkmöglichkeiten werden begrenzt.
![Die Seestrasse in Zug.](https://c.nau.ch/i/RVXXg/900/die-seestrasse-in-zug.jpg)
Die Stadt Zug hat die Vergabe einer Bewilligung für den Betrieb eines E-Scooter-Verleihsystems auf öffentlichem Grund nach Gatt/WTO öffentlich ausgeschrieben.
Die bestehenden Verträge im Rahmen eines Pilotprojekts mit zwei Betreiberinnen laufen Ende 2023 aus.
Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt sind in die nun erstmalig erfolgte Ausschreibung eingeflossen.
Mit der Konzessionsvergabe erhält nur noch ein einziger Anbieter die Möglichkeit, maximal 200 E-Trottis im Freefloating-System auf dem öffentlichen Grund der Stadt Zug zu betreiben.
Auflagen sorgen für geordneten Betrieb
Eine Reihe von verbindlichen Auflagen soll dafür sorgen, dass der Betrieb geordneter verläuft, als dies während des Pilotprojekts teilweise der Fall war.
Die Anzahl der erlaubten E-Scooters wird bewusst nicht erhöht, die Zahl der Anbieter wird auf einen reduziert, die Parkierungsmöglichkeiten eingeschränkt und neu werden vom Anbieter Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes verlangt.
Parkierungszonen werden festgelegt
Die zuständige Stadträtin Barbara Gysel, Vorsteherin des Departements Soziales, Umwelt und Sicherheit, sagt zur Ausschreibung: «Wir haben unsere Lehren aus dem Pilotprojekt gezogen.
So können die E-Scooter im Rahmen unserer Bewilligung nur noch in den festgelegten Parkierungszonen abgestellt werden, sonst laufen die Kosten für die Nutzerinnen und Nutzer weiter.
Die Parkierungszonen auf öffentlichem Grund sind in einem Flächenplan verbindlich festgelegt.
Bewilligung ist auf vier Jahre befristet
Zudem haben Nachhaltigkeitsaspekte in unseren Zuschlagskriterien die höchste Gewichtung.
Zum Beispiel muss der Strom für das Aufladen der E-Scooter sowie das Einsammeln und Verteilen mit Elektrofahrzeugen nachweislich zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen.»
Die Wahl des Anbieters erfolgt Ende Dezember dieses Jahres. Die ab dem 1. Mai 2024 erteilte Bewilligung ist auf vier Jahre befristet.