79-jähriger Grossvater aus Serbien steht in Winterthur vor Gericht
Ein 79-jähriger Grossvater aus Serbien wird zu Beginn des kommenden Januars vor dem Bezirksgericht in Winterthur zur Rechenschaft gezogen.
Ein 79-jähriger Grossvater aus Serbien muss sich Anfang Januar vor dem Winterthurer Bezirksgericht verantworten. Er ist wegen Mordes angeklagt, weil er die Frau seines Enkels erschossen haben soll. Die 32-Jährige hatte die Scheidung eingereicht.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tötung der 32-jährigen dreifachen Mutter in der Anklageschrift als «regelrechte Hinrichtung» und «besonders skrupellos». Mit überschiessendem Vernichtungswillen habe der 79-Jährige die Frau beseitigt.
Auslöser war gemäss Staatsanwaltschaft, dass sie nicht zu seinem Enkel nach Serbien zurückkehren wollte und stattdessen die Scheidung eingereicht hatte.
Zudem habe sie in der Schweiz einen Freund gehabt, den sie sogar bei sich habe übernachten lassen. Somit habe sich die Frau «nicht gemäss seinen Wertvorstellungen verhalten», was seine Ehre und die Ehre seiner Familie beschmutzt habe.
Am 16. Februar 2021, nur rund einen Monat vor dem Scheidungstermin, habe der 79-Jährige bei der Noch-Frau seines Enkels überraschend an der Tür geklingelt und sich als «Deda», also Grossvater angekündigt, hiess es in der Anklageschrift.
Der Rentner war gemäss Staatsanwaltschaft extra für die Tat in die Schweiz gereist. In der Wohnung angekommen, liess er sich vom Opfer einen Kaffee servieren und wartete, bis das Kindermädchen in der Waschküche war.
Die grausame Tat
Als er alleine mit dem Opfer und der 19 Monate alten Urenkelin war, griff er laut Staatsanwaltschaft zu seiner Waffe und schoss aus nächster Nähe sechs Mal auf die Frau, drei Mal in den Kopf und drei Mal in den Oberkörper. Die 32-Jährige war sofort tot.
Als die Polizei am Tatort eintraf, stand der Grossvater noch in der Wohnung, wie aus der Polizeimeldung zur Tat hervorging.
Welches Strafmass die Staatsanwaltschaft fordert, wird erst bei der Hauptverhandlung am 9. Januar bekannt. Das mögliche Strafmass reicht von 10 Jahren bis hin zu lebenslänglich.
Das Opfer und der Enkel des Beschuldigten waren seit 2007 verheiratet und hatten drei Kinder. Die Ehe war jedoch gemäss Anklage voller Konflikte.
Im Jahr 2020 reiste die Frau ohne Einverständnis der Familie aus Serbien in die Schweiz und liess sich in Winterthur nieder. Ihr Ehemann konnte ihr wegen einer Einreisesperre vorerst nicht nachreisen.
Im Juni 2020 reichte sie die Scheidung ein, kurz darauf ging sie zudem zur Polizei und zeigte ihren Noch-Ehemann wegen Drohung an.
Im Februar, kurz vor der Tat, reisten die beiden älteren Kinder auf eigenen Wunsch nach Serbien in die Ferien, weshalb sie nicht in der Wohnung waren, als ihre Mutter erschossen wurde.
Das 19 Monate alte Mädchen, das die Tat miterlebte, wurde in einer «geeigneten Institution» untergebracht.