Gericht verbietet Beizer im Zürcher Niederdorf digitale Menükarte
Ein Beizer aus dem Zürcher Niederdorf muss seine digitale Menükarte im Schaukasten demontieren. Dies hat das Baurekursgericht entschieden. Die 28 Zoll grossen Tablets würden zu stark leuchten und den Ästhetikvorschriften widersprechen.

Für den Gastronomen ist die digitale Menükarte im Schaukasten eine Entlastung: Er muss die Karte nicht mehr täglich wechseln, sondern kann einfach das neue Menu einblenden. In der Stadt Zürich sind solche Anzeigen in historischen Gassen jedoch verboten.
Nach der Stadt Zürich kommt nun auch das Baurekursgericht zum Schluss, dass ein Verbot angemessen ist, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Monitore seien mit ihrem kalt leuchtenden Licht «durchaus geeignet, den mittelalterlichen Charakter der geschützten Gebäude zu beeinträchtigen oder gar zu stören».
Die Tablets im Schaukasten seien in diesem denkmalpflegerisch sensiblen Umfeld «störend und fremd». Die Stadt Zürich habe richtig entschieden, als sie die Werbemonitore als «nicht bewilligungsfähig» eingestuft habe.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Beizer kann es weiterziehen. Sobald es rechtskräftig ist, hat er zehn Tage Zeit, seine digitalen Menükarten zu demontieren und wieder zum Papieraushang zurückzukehren.