Grüne Kanton Zürich: Nein zur Abschreckung von Kundgebungen
Die Grünen Kanton Zürich sind unzufrieden mit dem Vorschlag von Regierungsrat Mario Fehr zur Umsetzung des Gegenvorschlages der Anti-Chaoten-Initiative.
Mit der Ablehnung der «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP habe sich die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich für eine grundrechtskonforme Umsetzung ausgesprochen, so die Grünen Kanton Zürich. Der Vorschlag von Regierungsrat Mario Fehr erfülle diesen Auftrag jedoch nicht.
Er erinnere laut den Grünen zu stark an die Initiative, indem er eine zwingende Bewilligungspflicht für Kundgebungen und zwingende Kostenüberwälzung für gewisse Polizeieinsätze einführen will. Die Grünen lehnen die Umsetzungsvorlage in ihrer jetzigen Form ab.
Spontane Kundgebungen nur noch widerrechtlich möglich
Für die Grünen sei es ein Bubentrick zu behaupten, dass durch Belassen der grundsätzlichen Zuständigkeit für Bewilligungen bei den Gemeinden, die Gemeindeautonomie gewährleistet sei, wenn die Gemeinden gleichwohl eine Bewilligungspflicht für Demonstrationen, Kundgebungen oder andere Veranstaltungen einführen müssen.
Die zwingende Formulierung im Polizeigesetz verunmögliche es den Gemeinden, selbst zu entscheiden, wie sie das Verfahren ausgestalten wollen und wo es überhaupt zum Zug kommen soll. So würden spontane Solidaritätskundgebungen, wie zum Beispiel bei einem Kriegsbeginn, gemäss der Vorlage von Mario Fehr nur noch widerrechtlich möglich. Die Grünen fordern eine Abkehr von der zwingenden Bewilligungspflicht und eine Umsetzung, die den Gemeinden den nötigen Spielraum lässt.
Grundsätzlich abschreckende Wirkung
Die neue Regelung führe laut den Grünen ausserdem einige neue unbestimmte Rechtsbegriffe ein, welche statt Klärung vielmehr für mehr Verwirrung sorge: So sollen Kosten für «ausserordentliche Polizeieinsätze auf Demonstrierende überwälzt werden, wenn der «Grundauftrag der Polizei» überschritten wird. Dabei sei gänzlich unklar, wann dies der Fall ist.
Die Grünen sind sich sicher, dass solche Unschärfen die Willkür fördern und das Recht auf freie Meinungsäusserung gefährden: Der Gegenvorschlag nehme durch Drohung mit horrenden Kostenfolgen bewusst eine abschreckende Wirkung für Menschen und Organisationen in Kauf, die friedlich an einer Kundgebung teilnehmen.
Man werde sich in der Kommissionberatung dafür einsetzen, dass die Grundrechte von Kundgebenden und Organisator*innen gewahrt bleiben. Ebenso muss das Gesetz jede Willkür bei der Kostenüberwälzung ausschliessen und die Autonomie der Gemeinden bei der Bewilligungspraxis wahren.