Kanton soll sich an coronabedingten Kita-Ausfallkosten beteiligen
Der Kanton Zürich soll ein Drittel der Ausfallkosten übernehmen, welche die Kindertagesstätten während der ersten Covid-Welle im Frühling 2020 hatten. Der Kantonsrat hat am Montag einer entsprechenden Vorlage in erster Lesung zugestimmt.
Der Kanton Zürich soll sich mit rund 10 Millionen Franken an den Ausfallkosten beteiligen, welche die Kindertagesstätten und weitere Anbieter familienergänzender Betreuung vom 17. März bis zum 17. Juni 2020 hatten. Die 10 Millionen Franken entsprechen rund einem Drittel der Gesamtkosten, welche die Anbieter geltend machten.
Der Bund hat bereits im Mai 2020 beschlossen, sich zu einem Drittel an den Ausfallkosten zu beteiligen. Weil im Kanton Zürich grundsätzlich die Gemeinden für die Kitas zuständig sind, hätten sie eigentlich auch die verbleibenden zwei Drittel tragen müssen.
Die hohe sozialpolitische und wirtschaftliche Bedeutung familienergänzender Betreuung rechtfertige jedoch eine Beteiligung des Kantons, argumentierten die Befürworter. Das letzte Drittel der Kosten zahlen aber nach wie vor die Gemeinden.
Kritik kam einzig von der SVP. Die Stadt Zürich würde von der Regelung übermässig profitieren, sagte Diego Bonato (SVP, Aesch). Fast die Hälfte der gesamten Ausfallentschädigungen würde an Institutionen in der Stadt fliessen. Das sei nicht nötig.
Die Stadt habe so viele Betreuungsplätze für Kinder, weil dort auch sehr viele Arbeitsplätze angesiedelt seien. Von diesem Zentrumsnutzen würde die Stadt finanziell profitieren.
Die Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen hiessen die Vorlage aber ohne Vorbehalte gut. Den Einwand der SVP tat Anne-Claude Hensch (AL, Zürich) als «Stadt-Land-Graben-Geschwurbel» ab. Ein Antrag auf Nichteintreten zur Vorlage wurde nicht gestellt. Sie geht nun in die Redaktionskommission. In etwa vier Wochen wird der Kantonsrat dann definitiv entscheiden.