Mann (39) nötigt Minderjährige im Kanton Zürich zu Nacktbildern
Im September konnte im Zusammenhang mit einem umfangreichen Fall von Sextortion ein 39-jähriger Mann im Kanton Zürich verhaftet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Zürich konnte im September 2023 ein 39-jähriger Mann verhaftet werden.
- Der Beschuldige soll Minderjährige zu Nacktbildern genötigt haben.
- In der Folge drohte der Mann mit der Veröffentlichung, wozu es in mehreren Fällen kam.
Virtuelle Pädokriminalität gehört zu den gravierendsten Deliktsformen und nimmt weltweit zu. Die Bestrebungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich in diesem Bereich zeigen Wirkung.
Gestützt auf eine Anzeige sowie mehrere NCMEC-Meldungen nahm die Kantonspolizei Zürich unter der Leitung der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich Ermittlungen gegen eine Täterschaft auf, die im Internet Minderjährige zur Herstellung von Bildmaterial sexuellen Inhalts genötigt haben soll.
Im Laufe der Untersuchung erhellte, dass es sich bei der Täterschaft mutmasslich um einen 39-jährigen Schweizer handelt, welcher im September 2023 im Kanton Zürich verhaftet werden konnte.
Der Verdächtigte drohte mit der Veröffentlichung der Bilder
Der 39-Jährige steht unter Verdacht, in den Jahren 2017 bis 2022 auf diversen Social-Media-Plattformen zahlreiche Minderjährige und junge Erwachsene weiblichen und männlichen Geschlechts unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zunächst dazu gebracht zu haben, ihm Nacktbilder von sich zu schicken.
In der Folge habe der Beschuldigte den Geschädigten damit gedroht, diese Bilder im Internet zu veröffentlichen, sollten sie ihm nicht weiteres, nach seinen expliziten Anweisungen hergestelltes Bildmaterial sexuellen Inhalts zukommen lassen.
In mehreren Fällen wurde das Bildmaterials veröffentlicht
In mehreren Fällen sei es dann auch tatsächlich zu der vom Beschuldigten angedrohten Veröffentlichung des kompromittierenden Bildmaterials im Umfeld der Geschädigten gekommen.
Betroffen sind nach aktuellem Kenntnisstand zahlreiche im In- und Ausland wohnhafte im Tatzeitpunkt minderjährigen geschädigte Personen.
Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.
Freiheitsstrafe für den Betreiber einer Darknetplattform mit pädokriminellen Inhalten
Bereits rechtskräftig verurteilt wurde in einem anderen Fall ein ebenfalls 39-jähriger Schweizer, der im Frühjahr 2021 von der Kantonspolizei Zürich verhaftet worden war.
Nach umfangreichen Ermittlungen und Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich verurteilte das Bezirksgericht Zürich diesen am 7. September 2023 unter anderem wegen Betriebs zweier Darknetplattformen, welche sich an pädophil veranlagte Personen richteten und welche auch zum Austausch pädokrimineller Inhalte genutzt worden waren, zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren sowie einer Busse von 500 Franken.
Als Massnahme beschloss das Gericht zudem eine ambulante Behandlung und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Das Urteil ist zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen.
Grosse Anstrengungen bei der Bekämpfung der weltweit zunehmenden Pädokriminalität im Netz
Pädokriminalität im Netz nimmt weltweit immer grössere Ausmasse an. Das belegen sowohl die Zunahme von Meldungen des amerikanischen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder, NCMEC, im Zusammenhang mit strafbaren Inhalten und Missbrauchsdarstellungen, rund 200 Meldungen mit Bezug zum Kanton Zürich im laufenden Jahr, als auch Erkenntnisse aus Vorermittlungen und dem internationalen Erkenntnisaustausch.
Die im virtuellen Raum agierenden Täter verfügen in der Regel über umfangreiches technisches Knowhow, verschleiern geschickt ihre deliktischen Handlungen und verschlüsseln die strafbaren Inhalte.
Pädokriminalität gehört zu den gravierendsten Deliktsformen, da sie eine besonders vulnerable Gruppe der Bevölkerung betrifft, die durch entsprechende Übergriffe schwerste Traumata erleiden kann.
16 Online-Täter konnten identifiziert und verhaftet werden
Um dieser Kriminalitätsform zu begegnen, unternehmen die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich grosse Anstrengungen.
Die Kantonspolizei Zürich erkannte im laufenden Jahr eine Vielzahl von Sexualdelikten mit und an Kindern im virtuellen Raum und führte die jeweilige Täterschaft gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft unter Einbezug gezielter operativer Massnahmen, zum Beispiel geheimer Überwachungsmassnahmen, einer Bestrafung zu.
Im laufenden Jahr konnten bisher in 29 Fällen 16 Online-Täter identifiziert und verhaftet werden. Zahlreiche davon konnten mittels gezielter Fahndung im Internet identifiziert werden.