Kantonsrat entscheidet über PUK zur Datenleck-Affäre
Der Zürcher Kantonsrat entscheidet an seiner Sitzung von 3. Juli 2023 über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission zur Datenleck-Affäre.
Der Kantonsrat debattiert am Montag, 3. Juli 2023, die von einer Mehrheit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragte Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).
Diese soll die Umstände der Datenleck-Affäre näher untersuchen. In der GPK sprach sich eine Minderheit bestehend aus SP, Grünen und AL gegen die Einsetzung einer PUK aus.
Der entscheidenden Abstimmung im Kantonsrat dürfte eine längere Debatte vorausgehen.
Die Festplatten wurden nicht gelöscht
Ende 2022 wurde publik, dass in den Jahren von 2006 bis 2012 in der Justizdirektion Datenträger und andere Computer-Hardware unsachgemäss entsorgt wurden.
So wurden unter anderem Festplatten vor der Entsorgung nicht gelöscht.
Möglicherweise waren unter den Daten, die so in fremde Hände geraten konnten, auch besonders sensible Informationen.
Die Justizdirektion informierte die Staatsanwaltschaft
Obwohl sich die fraglichen Vorgänge lange vor der Amtszeit von Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) ereigneten, geriet auch sie im Zusammenhang mit der Datenaffäre in die Kritik.
Die Justizdirektion informierte bei Bekanntwerden der Vorgänge im November 2020 die Staatsanwaltschaft und gab eine externe Administrativuntersuchung in Auftrag.
Die GPK soll aber nur unzureichend informiert worden sein. Die Öffentlichkeit erfuhr erst Ende 2022 durch die Medien von den Vorgängen.
Die Einsetzung einer PUK wurde 2010 beschlossen
Die PUK ist das schärfste Instrument, welches dem Zürcher Kantonsrat in seiner Aufsichtsfunktion zur Untersuchung von Unregelmässigkeiten zur Verfügung steht.
Die PUK kann unter anderem Auskunftspersonen befragen, Sachverständige beiziehen sowie die Herausgabe von Akten verlangen.
Letztmals beschloss der Kantonsrat im Jahr 2010 die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Korruptionsaffäre bei der Pensionskasse BVK.