Rechtsschutz: Darf ein Inkassobüro zusätzliche Gebühren verlangen?
Inkassobüros verlangen oft zusätzliche Gebühren für Bearbeitung oder Administration. Ob das rechtens ist, verrät Ihnen Anwältin Alina Murano.
Das Wichtigste in Kürze
- Steht nichts anderes im Vertrag, dürfen Inkassobüros keine Zusatzgebühren verrechnen.
- Wird aber trotzdem darauf beharrt, können sich Betroffene bei einer Ombudsstelle melden.
Viele Inkassobüros verlangen neben der ursprünglichen Forderung zusätzliche Gebühren – etwa für Bearbeitung oder Administration. Doch sind diese Forderungen rechtlich überhaupt zulässig? Und wie sollten Betroffene reagieren?
Rechtslage: Nur Verzugszinsen und vertraglich vereinbarte Kosten
Gemäss schweizerischem Recht dürfen Inkassobüros in der Regel nur die ursprüngliche Forderung und die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen (max. 5 Prozent gemäss Art. 104 OR) geltend machen.
Zusätzliche Gebühren, wie Bearbeitungs- oder Administrationskosten, sind oft unzulässig, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag mit dem Gläubiger vereinbart wurden. Inkassobüros versuchen jedoch häufig, solche Kosten durchzusetzen, obwohl diese rechtlich nicht bindend sind.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Wer von einem Inkassobüro mit überhöhten Forderungen konfrontiert wird, sollte zuerst eine schriftliche Aufschlüsselung der Kosten verlangen. Es ist wichtig, klarzustellen, dass nur die ursprüngliche Schuld und gegebenenfalls Verzugszinsen gezahlt werden.
Wird auf den Zusatzgebühren beharrt, können sich Betroffene an eine Ombudsstelle oder eine Konsumentenschutzorganisation wenden.
Unzulässige Einschüchterung vermeiden
Inkassobüros setzen oft auf Einschüchterungstaktiken, um Betroffene zur Zahlung zusätzlicher Kosten zu bewegen. Diese Strategie ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern kann auch Druck auf Konsumenten ausüben. Wichtig ist, sich nicht verunsichern zu lassen und die Rechtsschutzversicherung informieren.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.