Stadtpolizei Zürich setzt ab 2024 Bodycams ein
Zürcher Stadtpolizisten sollen ab 2024 sogenannte Bodycams tragen können. Der Stadtrat hat die entsprechenden Bestimmungen verabschiedet.
Die Polizistinnen und Polizisten der Stadt Zürich sollen ab 2024 Träger von sogenannten Bodycams sein können. Der Stadtrat hat die entsprechenden Bestimmungen verabschiedet. Die Kameras sollen eine Kontroll- und Schutzfunktion haben.
Die mit Bodycams ausgerüsteten Polizisten müssen klar gekennzeichnet sein, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit. An Brust und Rücken tragen sie die Aufschrift «Video».
Bestimmt wurde auch die Speicherung der Aufnahmen und der Datenschutz. Für die Speicherung ist Organisation und Informatik Zürich (OIZ) verantwortlich.
Auf den Kameras werden die Daten gelöscht. OIZ muss die Aufnahmen nach 100 Tagen löschen, sofern sie nicht für die Strafverfolgung genutzt werden.
Die Übermittlung erfolgt automatisiert
Wollen Polizisten die Aufnahmen später sichten, werde das protokolliert, hält der Stadtrat fest. Er rechnet mit der Einführung der Bodycams frühestens im zweiten Quartal 2024.
Die Stadtpolizei hatte 2017 einen achtmonatigen Pilotversuch mit Bodycams durchgeführt. Dieser Versuch war wissenschaftlich begleitet worden. Den Kameras wurde damals eine leicht deeskalierende Wirkung attestiert, die allerdings statistisch nicht signifikant war.