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Trotz Todesdrohungen darf Ausschaffungsarzt keine Waffe tragen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Weil er regelmässig mit dem Tod bedroht wird, hat ein Arzt, der bei Ausschaffungen mitarbeitet, eine Waffentragbewilligung beantragt.

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Ein Mann hält eine Waffe in der Hand. (Symbolbild) - Keystone

Diese erhält er aber nicht, wie aus einem Zürcher Verwaltungsgerichtsurteil hervorgeht.

Regelmässig werde er mit dem Tod bedroht, begründete der Zürcher Arzt sein Gesuch um eine Waffentragbewilligung.

So sei ihm etwa auf einem Ausschaffungsflug angedroht worden, man werde ihn finden und ihm die Hände oder den Kopf abschneiden.

Sein Antrag wurde abgelehnt

Während er bei den Ausschaffungen mitarbeitet, hat er zwar ausreichenden Polizeischutz.

Der Arzt fühlt sich jedoch auch in seinem Privatleben gefährdet, weshalb er sich eine Waffe anschaffen möchte.

Sowohl Statthalteramt als auch Regierungsrat lehnten seinen Antrag jedoch ab. Er zog vor Verwaltungsgericht und hatte nun erneut keinen Erfolg, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Der Arzt sei zwar einer höheren Gefährdung ausgesetzt als eine Durchschnittsperson, weil von den Personen, die er medizinisch beurteile und begleite, eine ernst zu nehmende Gefahr ausgehen könne.

Seine Wohn- und Aufenthaltsorte würden geheim gehalten

Seine Gefährdungssituation sei aber vergleichbar mit jener von Behördenmitgliedern, die einschneidende Entscheide fällten und deswegen bedroht würden.

Diese würden auch keine Waffe tragen. Das Verwaltungsgericht betonte in seinem Urteil, dass die Wohn- und Aufenthaltsorte des Arztes grundsätzlich geheim gehalten würden.

Die Personen, die ihn bedrohten, würden ja zudem ins Ausland gebracht, also in sichere Entfernung.

Eine Waffe könne immer gefährlich für die Sicherheit sein

Es sei aber auch der gesetzgeberische Wille, den Personenkreis, der in der Öffentlichkeit eine Waffe trage, möglichst klein zu halten, schreibt das Verwaltungsgericht weiter.

Schliesslich könne eine Waffe auch in den Händen «eines ehrlichen und rechtschaffenen Bürgers» eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.

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Kommentare

User #2387 (nicht angemeldet)

Wichtig ist, wenn die Nationalität der Glünggis um sie zu schützen, nicht bekannt gegeben wird..

User #5031 (nicht angemeldet)

Typisch Schweiz. Die Kriminellen werden geschützt.

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