Universität Zürich verhängt generelle Maskenpflicht
An der Uni Zürich gilt ab heute eine Maskenpflicht. Ausgenommen gelten für Dozenten beim Sprechen und an nicht öffentlichen Arbeitsplätzen.
Die Universität Zürich reagiert auf die steigenden Covid-19-Fallzahlen. Ab heute Mittwoch müssen in ihren Räumen Masken getragen werden, auch an Anlässen mit Zertifikatspflicht. Ziel ist, das Semester geordnet beenden zu können.
Damit müssen an der Universität neu auch alle Personen eine Maske überstreifen, die mit einem Zertifikat eine Impfung, die Genesung von Covid-19 oder einen negativen Test nachweisen können. Das schreibt die Universität auf ihrer Webseite. Die Massnahme sei von der Universitätsleitung beschlossen worden.
Die Maskenpflicht an der UZH wird ausgeweitet. Per 1. Dezember 2021 gilt eine Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen an der UZH, unabhängig davon, ob eine Zertifikatspflicht gilt oder nicht: https://t.co/elnSCdYXoC pic.twitter.com/QYtpQkhVoD
— Universität Zürich (@UZH_ch) November 30, 2021
Ausnahmen gibt es für Dozenten beim Sprechen sowie für andere Personen während eines Referats. Die Redner müssen sich an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Auch in nicht öffentlich zugänglichen Innenräumen kann die Maske am Arbeitsplatz abgelegt werden.
Ziel der Massnahme sei, dass die Studenten ihr Semester geordnet abschliessen könnten, hiess es in der Mitteilung. Bis Februar 2022 können sich Studierende und Mitarbeitende der Universität kostenlos auf das Coronavirus testen lassen und so Zugang zu zertifikatspflichtigen Veranstaltungen erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- An der Uni Zürich gilt wieder eine allgemeine Maskenpflicht.
- Auch Personen, die ein 3G-Zertifikat vorweisen können, müssen sie wieder tragen.
- Damit will die Universität das Semester geordnet beenden können.