Vergewaltigung

Zürcher Ballettlehrer von Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen

Nicole Stieben
Nicole Stieben

Zürich,

Ein Ballettlehrer aus Zürich soll eine seiner Schülerinnen im Trainingslager vergewaltigt haben. Doch es fehlen eindeutige Beweise.

Ballett
Ein Ballettlehrer aus Zürich soll eine seiner Schülerinnen vergewaltigt haben. Vom Gericht wurde er nun freigesprochen. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ballettlehrer aus Zürich soll eine seiner Schülerinnen vergewaltigt haben.
  • Der Vorfall soll sich in einem Trainingslager in der Toskana ereignet haben.
  • Der Lehrer wurde von Zürcher Gericht aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen.

Ein bekannter Ballettlehrer und Choreograf aus Zürich ist vom Bezirksgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Objektive Beweise für die Tat hätten gefehlt, urteilte das Gericht. Auch habe das Verhalten des mutmasslichen Opfers nach dem angeblichen Übergriff Zweifel aufkommen lassen.

«Sie funktionierte weiter, als wäre nichts geschehen», erklärte die Anwältin des Opfers ihr sogenanntes «Nachtat-Verhalten». Die Tänzerin habe sich geschämt und den Fehler zunächst bei sich selbst gesucht. Erst acht Monate später erstattete sie Anzeige, schreibt der «Tagesanzeiger».

Vorfall ereignete sich in der Toskana

Der angebliche Missbrauch ereignete sich im Oktober 2021 in einer Villa in der Toskana. Dort leitete der Beschuldigte ein Trainingslager mit zwölf Frauen – als einziger Mann.

Trotzdem gab es Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Vorfalls. Partyfotos zeigten die Tänzerin Tage nach dem vermeintlichen Übergriff eng umschlungen mit ihrem mutmasslichen Peiniger. Zudem schickte sie ihm freundliche Whatsapp-Nachrichten und besuchte weiterhin seine Ballettstunden.

Fehlende Beweise führen zu Freispruch

Diese Umstände führten letztendlich zum Freispruch des Tanzlehrers und Choreografen. «Das bedeutet nicht, dass sie gelogen hat», betonte die Richterin. «Aber es macht stutzig.» Ohne objektive Beweise komme nur ein Freispruch in Betracht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin, die 15 Monate bedingte Freiheitsstrafe gefordert hatte, kann den Fall noch weiterziehen.

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