Zürcher vergleicht Tamara Funiciello mit Hitler und wird verurteilt
Nach einem grenzüberschreitenden Facebook-Kommentar hat SP-Politikerin Tamara Funiciello Anzeige erstanden. Der Zürcher wurde nun verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher Facebook-Nutzer vergleicht Tamara Funiciello mit Adolf Hitler.
- Die SP-Politikerin erstattet Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung.
- Die Staatsanwaltschaft verhängt eine bedingte Geldstrafe gegen den 50-jährigen.
Ein Facebook-Nutzer aus dem Zürcher Oberland hat die Berner SP-Nationalrätin Tamara Funiciello mit Adolf Hitler verglichen, weil sie «auch immer so rumbrülle». Dafür hat ihn die Staatsanwaltschaft in Uster ZH nun zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Der 50-jährige erhielt per Strafbefehl eine Verurteilung wegen übler Nachrede und Verleumdung. Gemäss Strafbefehl, über den am Mittwoch auch der «Zürcher Oberländer» schrieb, beträgt die bedingte Geldstrafe 25 Tagessätze à 150 Franken, dazu kommen 800 Franken Verfahrenskosten.
Auslöser für den verhängnisvollen Facebook-Post war die AHV-Abstimmung vom September 2022, bei der das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben wurde. Die Berner SP-Nationalrätin Funiciello schrieb am Tag darauf einen wütenden Facebook-Post über die «weissen, alten Männer», die für das Abstimmungsresultat verantwortlich seien.
Der 50-jährige Oberländer schrieb auf Facebook: «Ich als böser weisser Mann konnte leider nicht an die Demo kommen. Ich muss arbeiten, damit etwas in die AHV kommt. Ihr Frauen möchtet ja auch weiterhin die Mehrheit wieder rausnehmen.»
Weiter kommentierte er, dass Funiciello ihn an einen Mann aus den 30er-, 40er-Jahren erinnere. Der habe auch immer so rumgebrüllt und von Kampf gesprochen. Der habe auch so verbissen gegen eine Bevölkerungsgruppe gehetzt und gesagt, er sei ein Linker. Der Schreiber fand sogar, dass es «viele Parallelen gibt zwischen euch.»
Funiciello erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Der Staatsanwalt kam zum gleichen Schluss wie die SP-Nationalrätin: Eine gewählte, demokratische Politikerin dürfe öffentlich nicht mit einem anti-demokratischen Massenmörder verglichen werden.
Auch wenn der 50-Jährige die SP-Nationalrätin nicht direkt, sondern nur indirekt mit Hitler verglichen habe, sei klar, was gemeint sei. Der Entscheid ist rechtskräftig.