Gewerbetreibende, die Räumlichkeiten von der Stadt Zürich gemietet haben, erhalten neu auch Mietzinserlasse, wenn sie von der Corona-Pandemie nur indirekt betroffen sind.
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Die Stadt Zürich. - keystone

Bislang erhielten Mietparteien der Stadt, die ihre Räumlichkeiten voll nutzen konnten, aber durch Umsatzeinbussen von den Corona-Massnahmen indirekt betroffen waren, keine Mietzinsreduktionen, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.

Es profitierten lediglich direkt Betroffene, die ihre Betriebe schliessen mussten. Diesen Mietenden gewährte Liegenschaften Stadt Zürich 2020 Mietzinsreduktionen im Umfang von rund 5 Millionen Franken. 3 Millionen Franken davon entfielen auf Gastronomiebetriebe.

Anfang des Monats beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat einen Kredit in Höhe von 20 Millionen Franken zur Unterstützung von Gewerbetreibenden, die direkt oder indirekt von behördlichen Anordnungen während der zweiten Pandemie-Welle betroffen sind.

Mit dem Geld will der Stadtrat Beiträge an Vermieterinnen und Vermieter zahlen, die sich seit dem 1. Dezember mit ihren Mietenden auf eine Reduktion des Mietzinses geeinigt haben. Die Stadt übernimmt ein Drittel des Netto-Mietzinses (höchstens 8333 Franken pro Monat), wenn sich die Vermietenden bereit erklären, auf ein Drittel zu verzichten; das dritte Drittel bezahlt die Mietpartei.

Damit diejenigen, die ihre Geschäftsräume von der Stadt gemietet haben nicht schlechter gestellt sind als Mietparteien mit privaten Vermietern, wird die Stadt das Drei-Drittel-Modell auch auf ihre Mieterinnen und Mieter anwenden, die indirekt von den Corona-Massnahmen betroffen sind.

Die Mietzinsreduktion für die direkt Betroffenen wird weiter fortgesetzt. Diese Zahlungen belasten den vom Stadtrat beantragten Kredit nicht, wie es in der Mitteilung heisst.

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