Freispruch

Freispruch für Ex-Star-DJ Christopher S. vor Gericht

Marie Augustin
Marie Augustin

Bern,

Aufgrund angeblicher Beschimpfung und Nötigung wurde Christopher S. zu einer Busse verurteilt. Er legte Berufung ein – mit Erfolg.

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Christopher S. in einem Dok-Film von SRF. - SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • Der frühere DJ Christopher S. wurde von einem Garagisten und dessen Anwalt angezeigt.
  • Angeblich hatte er den Anwalt beschimpft und versuchte Nötigung begangen.
  • Vor Gericht zeigte sich der Anwalt jedoch vergesslich und verhörte sich mitunter.

8000 Franken sollte der ehemalige Star-DJ Christopher S. (54), der mit bürgerlichem Namen Christoph Spörri heisst, für angebliche Beschimpfung und Nötigung zahlen.

Die Berner Staatsanwaltschaft hatte den 54-Jährigen per Strafbefehl zu einer Busse von 90 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Hinzugekommen wären die Verfahrensgebühren und weiteren Ausgaben.

Was war passiert?

Ein Garagist hatte die Eintreibung geschuldeten Geldes wegen eines geleasten Autos der Ehefrau des früheren DJs veranlasst. Christopher S. kontaktierte daraufhin im Oktober 2020 telefonisch den Anwalt Lukas Graf. Angeblich habe er diesem gedroht, der Garage «einen Besuch abzustatten», schreibt die «Berner Zeitung».

Auch soll S. angekündigt haben, seinerseits den Garagisten zu betreiben, sofern dieser die Schuldeintreibung nicht zurückziehe. Der Beschuldigte bestritt jedoch, diese Sachen gesagt zu haben; stattdessen habe er den Anwalt lediglich gefragt, wie man sich selbst mit einer Betreibung am Hals fühlen würde.

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Graf forderte am Folgetag per Brief eine Entschuldigung ein. Christopher S. schrieb ihm daraufhin eine E-Mail, in der er Graf als «angeblichen Anwalt» betitelte, welcher «eine Spur zu lügnerisch» daherkäme. Sowohl Graf als auch der Garagist erstatteten anschliessend Anzeige gegen den ehemaligen DJ.

Neue Verhandlung vor dem Regionalgericht

Nach dem Urteil des Strafbefehls focht Christopher S. den Fall vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland an, wo dieser Donnerstagmorgen behandelt wurde. Für das Telefongespräch entschied Gerichtspräsidentin Andrea Gysi: Es stehe Aussage gegen Aussage.

Christoph Spörri
Christopher S. alias Christoph Spörri war ein erfolgreicher Schweizer DJ. - Youtube/SRF Dok

Das Gericht zweifelte zudem an dem von Graf geschilderten Ablauf und zog die Schilderung von S. als reelle Möglichkeit in Betracht. Zugunsten des Beschuldigten sprach, dass Graf sich nicht an das Telefonat erinnerte und dieses erst in den Dokumenten nachlesen musste.

Anklagender Anwalt verhört sich – Gericht zeigt Zweifel

Auch in der gerichtlichen Urteilsbegründung unterlief dem Anwalt ein Lapsus: Statt dem Wort «Interesse» verstand er «erpressen» und verlangte das Abspielen der Audioaufnahme der Gerichtsverhandlung. Das führte bei der Richterin zu der Frage, ob Graf beim Telefongespräch 2020 alles korrekt verstanden habe.

Letztlich wirkte der Leitfaden «Im Zweifel für den Angeklagten»: Christopher S. wurde vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen.

Auch die mutmassliche Beschimpfung in der E-Mail wurde abgewiesen. Die Worte «eine Spur zu lügnerisch» und «angeblicher Anwalt» erfüllen nicht den Tatbestand einer Beleidigung. Anders sei es gewesen, wenn der Beschuldigte den Anwalt wörtlich einen «Lügner» genannt hätte.

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