Boris Becker gewinnt gegen Schweizer Gläubiger vor Zuger Gericht
Ein Schweizer Gläubiger von Boris Becker muss vorerst eine Niederlage einstecken. Dei Tennis-Legende muss zehn Millionen Franken nicht zurückzahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Boris Becker hat vor Gericht einen Berufungs-Sieg gegen Hans-Dieter Cleven erreicht.
- Der Unternehmer hatte von Becker 10 Millionen Franken gefordert.
Sie waren jahrelang Geschäftspartner. Dann kriegten sich Tennis-Legende Boris Becker (51) und der Wahlschweizer Hans-Dieter Cleven (75) wegen Finanzen in die Haare. 40 Millionen Franken soll Becker dem Unternehmer geschuldet haben. Cleven, der mit dem dreifachen Wimbledon-Sieger «Völkl Tennis» gründete und ihn jahrelang vermarktete, half dem Sportler immer wieder mit Finanzspritzen aus, unter anderem für Steuernachzahlungen.
Als ein Londoner Gericht Becker 2017 für Pleite erklärte, forderte Cleven sein Geld zurück, um nicht alles zu verlieren. Laut «Bilanz» galt er mit 125 Millionen Franken Vermögen in den vergangenen Jahren einer der 100 reichsten Schweizer.
Boris Becker kann noch nicht aufatmen
Jetzt guckt er in die Röhre. Wie die Zeitung «Bild» berichtet, konnte Becker vor dem Zuger Obergericht einen Berufungssieg verbuchen. Laut dem Urteil vom 26. November hatte Cleven von ihm eine Teilzahlung von zehn Millionen Franken gefordert. Bereits am 26. Juni 2017 war diese Angelegenheit vom Kantonsgericht abgelehnt worden.
Denn: Cleven hatte das Darlehen nicht ordnungsgemäss gekündigt. Der Unternehmer muss nun die Gerichtskosten von 60'000 Franken und Beckers Anwaltskosten von 67'500 Franken übernehmen.
Becker lässt über seine Anwälte ausrichten: «Ich gehe davon aus, dass diese leidige Angelegenheit mit dem neuesten Entscheid endlich abgeschlossen ist.»
So oder so kann Becker noch nicht aufatmen: Cleven bleibt der Gang ans Bundesgericht. Und sein Anwalt Oliver Habke erklärt: «Die Forderungen von Herr Dr. Cleven unabhängig vom Schweizer Zivilprozess sind im immer noch laufenden Insolvenzverfahren gegen Herrn Becker in Grossbritannien angemeldet und vom Insolvenzverwalter anerkannt.»