Ghislaine Maxwell: Epsteins «Zuhälterin» muss im Gefängnis bleiben
Das Wichtigste in Kürze
- Ghislaine Maxwell wurde vor zwei Wochen vom FBI verhaftet.
- Ihr wird vorgeworfen Minderjährige für Jeffrey Epstein rekrutiert zu haben.
- Heute beschloss das Gericht, ihr Gesuch auf Freilassung gegen Kaution abzulehnen.
Ghislaine Maxwell (58) wurde vor zwei Wochen in einem abgelegenen Waldstück im US-Bundesstaat New Hampshire aufgespürt und verhaftet.
Ihr wird vorgeworfen minderjährige Mädchen für den pädophilen US-Millionär Jeffrey Epstein (†66) rekrutiert zu haben.
Heute musste die Britin vor Gericht verteidigen. Per Videoanruf las Richterin Alison Nathan ihr offiziell die Anklage vor. Maxwell beteuerte ihre Unschuld und plädierte auf «nicht schuldig».
Nathan entschied am Ende der Anhörung, Maxwell nicht gegen eine Kaution von umgerechnet fünf Millionen Dollar freizulassen. Gemäss Nathan bestehe ein grosses Fluchtrisiko.
Sie setzte das Datum der Verhandlung auf den 12. Juli 2021 fest – also erst in einem Jahr. Solange muss Maxwell also im Gefängnis bleiben.
Maxwells Anwälte hatten im Vorfeld um eine Freilassung ihrer Mandantin gegen eine Kaution von fünf Millionen Dollar gebeten. Dies weil ihrer Darstellung nach kein Fluchtrisiko bestehe.
«Maxwell ist nicht Jeffrey Epstein»
Der 58-Jährigen werden sechs Anklagepunkte vorgeworfen, darunter Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid. Ihr drohen bis zu 35 Jahre Haft!
Maxwells Anwälte versuchten im Vorfeld, ihre Mandantin von Epstein zu distanzieren. Die beiden hätten vor seinem Tod mehr als zehn Jahre lang keinen Kontakt mehr gehabt, teilten sie mit. «Ghislaine Maxwell ist nicht Jeffrey Epstein.»