Meghan Markle muss 80'000 Franken in Gerichtsprozess zahlen
Das Wichtigste in Kürze
- Meghan Markle verliert die erste Runde im Streit mit der «Mail on Sunday» vor Gericht.
- Dieser Rückschlag kostet die Herzogin von Sussex umgerechnet 80'000 Franken.
Und schon wird es teuer für Meghan Markle (38). Die Ehefrau von Prinz Harry hat die erste Runde im Gerichts-Streit gegen die «Mail on Sunday» verloren.
Meghan kämpft vor Gericht gegen die britische Boulevard-Zeitung wegen der Veröffentlichung eines intimen Briefes. Diesen hatte die Herzogin an ihren Vater Thomas Markle (75) nach ihrer Hochzeit mit Harry geschrieben.
Dabei beschuldigte sie die Zeitung etwa auch, Probleme zwischen ihr und ihrem Vater «absichtlich aufgewühlt zu haben». Dieser Teil und einige weitere Darstellungen wurden aber vom Gericht bereits im Mai aus der Klage gestrichen.
Dokumente zeigen nun: Sie hat sich bereit erklärt, die dabei angelaufenen Bearbeitungskosten von umgerechnet mehr als 80'000 Franken zu übernehmen. Die heftige Rechnung wurde enthüllt, als das Gericht sich am Mittwoch mit einer Unterlassungsklage der Herzogin befasste.
Meghan Markle will Freunde schützen
Der Hintergrund der Unterlassungsklage: Vater Thomas hatte den betreffenden Brief im Jahr 2019 der «Mail on Sunday» gesteckt: Er wollte sich damit gegen ein Interview von fünf von Meghans Freunden wehren. Diese hatten im US-Magazin «People» über den bis dahin der Öffentlichkeit unbekannten Brief gesprochen und den Vater schlecht dargestellt.
Meghan Markle will davon nichts gewusst haben. Sie hätte ihren Freunden nie den Segen für dieses Interview gegeben, hiess es. Umso erstaunlicher, war die erwähnte Unterlassungsklage, die die Amerikanerin später beim Gericht einreichte. Sie will nämlich verhindern, dass die Namen ihrer fünf Freundinnen in Folge der Gerichtsverhandlung öffentlich werden.
Bei dem eintägigen Termin am Mittwoch vor dem eigentlichen Prozess machten Anwälte der «Mail on Sunday» geltend: Erst die Freundinnen hätten den Brief in die Öffentlichkeit getragen, in dem sie im «People»-Artikel darüber sprachen.
Die Aussagen der Freundinnen stünden im Zentrum des Falls, deshalb müsse bekannt werden, um wen es sich handele. Als Erklärung: Im Interview des «People»-Magazins blieben sie anonym und wurden lediglich als «enge Freunde» bezeichnet.
Meghan-Anwalt verplauderte Nachnamen einer Freundin
Der Anwalt von Meghan Markle erklärte, das Gericht habe eine Pflicht. «Es gilt die Identität vertraulicher journalistischer Quellen zu schützen», so Justin Rushbrooke.
In einer Stellungnahme von Meghan hiess es: «Diese fünf Frauen stehen nicht vor Gericht, und auch ich nicht. Der Verlag hinter der ‹Mail on Sunday› steht vor Gericht.»
Mit Blick auf ihre Freundinnen hiess es in dem Statement: Diese seien Privatpersonen – junge Mütter – und hätten das Grundrecht auf Privatsphäre.
Brisant: Eine der Freundinnen soll Meghans ehemals beste Freundin Jessica Mulroney (40) sein. Meghan befürchte, dass Mulroney sie vor Gericht hängen lassen könnte. Die beiden sind seit Mulroneys Rassismus-Skandal zerstritten.
Laut der «Daily Mail» unterlief Meghan-Anwalt Rushbrooke während seinen Ausführungen übrigens ein peinlicher Fehler. Er benutzte für eine der Frauen versehentlich den Nachnamen. Richter Justice Warby habe die anwesenden Journalisten aber sofort darauf hingewiesen, dass der Name nicht verwendet werden dürfe.
Ein Entscheid über die Unterlassungsklage wird im August erwartet. Weder Meghan noch Prinz Harry waren bei dem Gerichtstermin am Mittwoch anwesend.