Robert De Niros Ex-Assistentin bekommt 1,2 Millionen US-Dollar
Ein Gericht hat entschieden, dass Robert De Niros Produktionsfirma über 1,2 Millionen US-Dollar an die ehemalige Assistentin des Schauspielers zahlen muss.
Das Wichtigste in Kürze
- Robert de Niros Produktionsfirma muss einer Ex-Mitarbeiterin 1,2 Millionen Dollar zahlen.
- De Niros Ex-Assistentin hatte unter anderem wegen Diskriminierung geklagt.
Robert De Niros (80) Produktionsfirma muss einer Exmitarbeiterin 1,2 Millionen Dollar (1,1 Millionen Franken) zahlen, unter anderen wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Das entschied laut «New York Post» nun eine Jury in Manhattan. De Niro wurde von dem Gericht in New York nach einem zweiwöchigen Prozess nicht persönlich für schuldig befunden.
Klägerin wollte zwölf Millionen Dollar
Graham Chase Robinson (41) arbeitete zwischen 2008 und 2019 für Robert De Niro. Sie behauptete in dem Prozess, er habe sie unangemessenem Verhalten ausgesetzt. Sie hatte Schadensersatz in Höhe von zwölf Millionen US-Dollar wegen emotionaler Belastung und Rufschädigung gefordert.
Robinson selbst wurde vollständig entlastet und in keinem der gegen sie erhobenen Vorwürfe für schuldig befunden. Sie war von ihrem ehemaligen Arbeitgeber unter anderem beschuldigt worden, angesammelte Vielfliegermeilen von der Firmenkarte entnommen zu haben.
Robert De Niros Anwalt erleichtert
De Niros Anwalt zeigte sich laut «New York Times» erfreut, dass die Jury den Schauspieler nicht für schuldig befunden habe. Er erklärte weiter, er sei sich noch nicht sicher, ob die Produktionsfirma gegen das Urteil Berufung einlegen werde. De Niro war zur Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal.
Die ehemalige Assistentin des Schauspielers hatte in ihrer Klage behauptet, sie sei aufgrund ihres Geschlechts Diskriminierung und Belästigung ausgesetzt gewesen. Er habe sie etwa unerwünschtem Körperkontakt ausgesetzt und sie unter anderem dazu aufgefordert, ihm den Rücken zu kratzen. Zudem habe De Niro «sexuell aufgeladene Kommentare» abgegeben und ihr «stereotypisch weibliche Aufgaben wie Hausarbeit» zugewiesen. Sie sei zudem nicht ausreichend bezahlt worden und auch eine Vergütung für unzählige Überstunden habe es nicht gegeben.