Till Lindemann beauftragt Gutachter - das sagt er zu Flecken-Fotos
Die Anwälte von Rammstein-Sänger Till Lindemann haben wegen den Vorwürfen von Shelby Lynn die Rechtsmediziner eingeschalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anwälte von Till Lindemann haben die Flecken-Fotos von Shelby Lynn untersuchen lassen.
- Ein Experte sieht darin keine Beweise für eine Fremdeinwirkung oder sexualisierte Gewalt.
Shelby Lynn (24) hatte die Vorwürfe gegen Till Lindemann (60) ins Rollen gebracht. Die Nordirin hatte von angeblichen Misshandlungen und mutmasslichem Machtmissbrauch auf Partys bei Rammstein-Konzerten berichtet. Im Internet zeigte sie dazu Fotos mit blauen Flecken am Körper. Diese hatte sie nach eigenen Angaben auf einer Lindemann-Party davongetragen.
Zu den Bildern schrieb sie: Blutergüsse, darunter auch Fingerabdrücke, die vielleicht von einem Griff stammen könnten.» Sie sagte, sie wisse nicht, wann diese blauen Flecken entstanden seien. Der Grund: Sie sei unter dem Einfluss «von irgendetwas so von Sinnen» gewesen.
Genau diese Bilder haben die Anwälte von Till Lindemann nun vom Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln untersuchen lassen. In einer Pressemitteilung heisst es: «Insbesondere sollte beurteilt werden, ob die Verletzungen auf eine körperliche Misshandlung zurückgeführt werden könnten.»
Und wie lautet das Ergebnis? Laut Prof. Dr. Markus Rothschild ist ein «Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung» am wahrscheinlichsten.
Der Experte macht klar, dass eine Fremdeinwirkung zwar nicht völlig ausgeschlossen werden könne – aber: «Typisch für eine Fremdeinwirkung sind die Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht nicht.»
Rothschild hält ausserdem fest, dass sich insbesondere «keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt als Ursache für die dokumentierten Verletzungen» ergeben. «Zwar kann auch hier allein anhand der Verletzungsbefunde eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nicht ausgeschlossen werden. Umgekehrt fanden sich aber auch keine Hinweise auf eine sexualisierte Gewalt.»
Anwälte von Till Lindemann erhalten Einsicht in Ermittlungsakte
Gegen Till Lindemann läuft nach wie vor ein Ermittlungsverfahren in Berlin. Die Anwälte des Sängers haben laut der Mitteilung nun eine Einsicht in die Akte der Staatsanwaltschaft erhalten.
Dazu heisst es: «Die Einsichtnahme bestätigte vorangegangene Pressemitteilungen, wonach das Ermittlungsverfahren nicht auf Strafanzeigen vermeintlicher Opfer zurückgeht.»
Anzeigenerstatter seien laut den Anwälten unbeteiligte Dritte, «die ihre Anzeigen ausschliesslich auf Medienberichte und Vorwürfe in den sozialen Netzwerken stützen».
Die Akteneinsicht hat laut den Anwälten demnach ergeben, dass bislang «keine objektiven Beweismittel, die für eine Tatbegehung sprechen, vorliegen». Für Till Lindemann gilt die Unschuldsvermutung.