13. AHV-Rente: Auslandschweizer wollen profitieren, ohne zu zahlen
Zwei Drittel der Auslandschweizer wollen die 13. AHV-Rente annehmen – verständlicherweise: Sie müssten sich nicht an den Mehrkosten beteiligen. Ist das fair?
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss Hochrechnungen wollen rund 68 Prozent der Auslandschweizer eine 13. AHV-Rente.
- Für sie ist die Idee besonders attraktiv: Sie müssen sich nicht an den Kosten beteiligen.
- Immer wieder verhelfen sie Zwangsabgaben zum Durchbruch, die sie nicht zahlen müssen.
Gemäss SRG-Umfragen werden rund 68 Prozent der Auslandschweizer am kommenden Sonntag für die 13. AHV-Rente stimmen – im Vergleich zu 53 Prozent bei der im Inland wohnhaften Stimmbevölkerung.
Ein hoher Zustimmungswert könnte man meinen – doch mit Blick auf die spezielle Situation der Auslandschweizer ein überraschend tiefer Wert. Denn für sie ist die Vorlage besonders attraktiv: Sie können dem milliardenschweren Ausbauprojekt zustimmen, ohne sich an den entstehenden Mehrkosten beteiligen zu müssen.
Auslandschweizer können profitieren, ohne zu zahlen
Solange sie im Ausland leben, können sie von der 13. AHV-Rente also nur profitieren – und das vollumfänglich. Entsprechend ist der Ausbau für die rund 125'000 Auslandschweizerischen Rentnerinnen und Rentner besonders attraktiv.
Wie die «NZZ» berichtet, geht es für sie um durchschnittlich 1200 Franken im Jahr. Das Maximum beträgt gar 2400 Franken, Ehepaare könnten im Schnitt von 3600 Franken zusätzlichen Rentenauszahlungen profitieren.
Auch für Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz ist die 13. AHV-Rente finanziell lukrativ. Sie könnten allerdings einen Teil der zusätzlichen Rentenauszahlungen gleich wieder verlieren. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Mehrwertsteuer zur Finanzierung des Rentenausbaus erhöht würde – eine durchaus realistisches Szenario.
Schweizer behalten Stimm- und Wahlrecht
Schweizerinnen und Schweizer das Stimm- und Wahlrecht auch aus dem Ausland ausüben. Und zwar unabhängig davon, wie lange sie im Ausland leben oder ob sie jemals wieder in ihre Heimat zurückkehren.
Ferner können sie in gut der Hälfte aller Kantone auch auf kantonaler Ebene mitbestimmen. Schliesslich können sie diese Mitbestimmungsrechte an ihre Nachkommen weitergeben – selbst dann, wenn diese nie in der Schweiz gelebt haben.
Nicht alle Länder sind so grosszügig gegenüber ihren ausgewanderten Bürgern. In Deutschland zum Beispiel verlieren sie nach 25 Jahren im Ausland grundsätzlich ihr Wahlrecht. Andere Länder, wie Dänemark und Irland, setzen ebenfalls eine Frist für die Bürgerrechte ihrer Auslandsbürger.
Die meisten europäischen Länder jedoch erlauben ihren Bürgern im Ausland lebenslanges Mitbestimmungsrecht – genau wie die Schweiz. Aber: In diesen Staaten finden kaum Volksabstimmungen statt, während die Schweizer Stimmbevölkerung mehrmals pro Jahr über einzelne Sachfragen entscheiden kann.
13. AHV-Rente: Auslandschweizer als Zünglein an der Waage
Immer wieder sind Auslandschweizer das Zünglein an der Waage: Beispielsweise 2015 wurde die neue Medienabgabe für Radio und Fernsehen nur knapp angenommen. Ohne die Stimmen aus dem Ausland wäre die Vorlage an der Urne gescheitert. Ähnliche Effekte sind bei Klima- und Agrarvorlagen zu beobachten. Während die Heimat aus Angst vor steigenden Preisen ein «Nein» in die Urne legt, finden gewisse Anliegen bei Auslandschweizern grossen Anklang.
Sollten Auslandschweizer in der Lage sein, einer Zwangsabgabe zum Durchbruch zu verhelfen, die sie selbst nicht bezahlen müssen? Immerhin sind hierzulande gleichzeitig Hunderttausende Ausländerinnen und Ausländer von der demokratischen Teilnahme ausgeschlossen. Dies, obwohl sie oft seit Jahren in der Schweiz leben und Steuern bezahlen.