Ab Januar 2025: Schärfere CO2-Regeln gelten teils rückwirkend
Die revidierte CO2-Verordnung 2025 tritt in Kraft. Einige Bestimmungen gelten rückwirkend, um klimapolitische Kontinuität sicherzustellen.

Am Mittwoch hat der Bundesrat die revidierte CO2-Verordnung verabschiedet, die teilweise rückwirkend ab Anfang 2025 gilt. Damit soll eine Regulierungslücke vermieden und bestehende klimapolitische Instrumente nahtlos weitergeführt werden, wie «Swissinfo» berichtet.
Die Verordnung umfasst unter anderem neue Zielwerte für Fahrzeugemissionen sowie Verpflichtungen zur Emissionsminderung für Unternehmen. Diese können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, müssen jedoch ihre Emissionen jährlich um 2,25 Prozent senken.
Zusätzlich wurden Anpassungen für die Rückerstattung und Verteilung der CO2-Abgabe beschlossen. Ab Mai 2025 sollen neue Förderschwerpunkte eingeführt werden, um die Folgen des Klimawandels besser zu bewältigen.
Klimaziele 2025: Ein Schritt in Richtung Netto-Null
Die Schweiz verpflichtet sich, ihren Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Zwei Drittel dieser Reduktionen sollen durch Inlandmassnahmen erreicht werden, wie das Portal «Admin.ch» darlegt.

Das revidierte CO2-Gesetz und die Verordnung setzen klare Vorgaben für verschiedene Sektoren. Gebäude müssen ihre Emissionen um 50 Prozent senken, während Verkehr und Industrie jeweils um 25 bzw. 35 Prozent reduziert werden sollen.
Auch der Landwirtschaftssektor sowie Abfall- und synthetische Gase sind betroffen. Hier wird laut offizieller Pressemeldung eine Reduktion von insgesamt 25 Prozent angestrebt.
Herausforderungen und Ziele
Die Verordnung ist Teil der Strategie zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und des Netto-Null-Ziels bis 2050. Sie baut auf dem Klimaschutzgesetz auf, das im Juni 2023 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde, wie «MyClimate» berichtet.
Die ursprüngliche Vorlage des CO2-Gesetzes scheiterte jedoch im Jahr 2021 an der Urne. Seitdem wurden Übergangslösungen geschaffen, um wichtige Instrumente bis Ende 2024 fortzuführen, so «WWF Schweiz».
Die neuen Regelungen sollen nun langfristige Stabilität gewährleisten und gleichzeitig ambitioniertere Ziele verfolgen. Kritiker bemängeln jedoch weiterhin die fehlende Klarheit bei der Nutzung von Auslandkompensationen.