CO2-Gesetz: Informationen zum neuen Bundesgesetz
Am 13. Juni stand das Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) zur Abstimmung. Es soll unter anderem die Emissionen senken.
Das Wichtigste in Kürze
- Durch das CO2-Gesetz will der Bundesrat neue Klimaziele erreichen.
- Die CO2-Emissionen sollen bis ins Jahr 2030 um 50 Prozent gesenkt werden.
- Da ein Referendum zustande kam, kam das neue Bundesgesetz am 13. Juni zur Abstimmung.
Für die erste Etappe einer Klimastrategie des Bundes bis 2030 haben Bundesrat und Parlament das revidierte CO2-Gesetz ausgearbeitet. Am 13. Juni 2021 hat das Schweizer Stimmvolk entschieden, ob das Gesetz 2022 in Kraft tritt.
Die schweizerische Klimapolitik war bis anhin auf die Grundlagen der zweiten Periode des Kyoto-Protokolls gestützt. Das Gesetz war von 2013 bis 2020 in Kraft. Noch nicht berücksichtigt wurde darin aber das Pariser Klimaabkommen.
Pariser Klimaabkommen ins Schweizer Gesetz integrieren
Mit dem neuen CO2-Gesetz ändert sich das. Das Ziel des Klimaabkommens ist es, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Möglichst sogar auf unter 1,5 Grad. Das wird nun im Schweizer Gesetzestext ebenso festgehalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Emissionen bis 2030 halbiert werden. Dabei soll 30 Prozent der Reduktion in der Schweiz erfolgen.
Das Gesetz ist zudem ein erster Schritt, um das vom Bundesrat angestrebte Ziel «Netto Null» bis 2050 zu erreichen. Die Schweiz soll bis dann klimaneutral sein. Nachfolgend einige wichtige Bestandteile des CO2-Gesetzes:
Flugticketabgabe
Nach Distanz und Beförderungsklasse gestaffelt wird eine Lenkungsabgabe erhoben. Diese Abgabe beträgt pro Flugticket mindestens 30 Franken und höchstens 120 Franken.
Mit dieser Massnahme soll das stetige Wachstum des Passagierflugverkehrs eingedämmt werden. Zur Hälfte wird sie an die Bevölkerung rückverteilt, die andere Hälfte fliesst in einen vom Bundesrat eigens dafür errichteten Klimafonds.
Neue Fahrzeuge
Neue Autos müssen ihren CO2-Ausstoss reduzieren: Die Regelung beschränkt die maximalen CO2-Emissionen von Personen- und Lieferwagen, über die Zeit gestaffelt. Dadurch wird der Druck, effizientere Fahrzeuge anzubieten, auf die Importeure und die Hersteller erhöht.
Die Ziele können durch den Bund angepasst werden, sollten die Herstellerangaben nicht wahrheitsgemäss angegeben werden.
Heizungen und fossile Brennstoffe
Ab 2023 kommen im Falle eines Heizungsersatzes Emissionsgrenzwerte zum Tragen. Über die Jahre gestaffelt wird der Grenzwert erhöht.
Bei Neubauten dürfen «grundsätzlich keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursacht werden», heisst es im neuen CO2-Gesetz. Dies wird dazu führen, dass neue Öl- oder Gasheizungen nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden.
Der Bund führt zudem die CO2-Abgabe auf die Herstellung, Erzeugung, Gewinnung und Einfuhr von fossilen Brennstoffen weiter. Diese kann auf maximal 210 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden.
Klimafonds
Der neue Klimafonds soll zu einem Drittel von der CO2-Abgabe, höchstens aber mit 450 Millionen Franken pro Jahr finanziert werden.
Dazu kommt knapp die Hälfte aus der Flugticketabgabe. Nebst der Gebäudesanierung sollen damit neue klimafreundliche Technologien, insbesondere im Bereich des Luftverkehrs, gefördert werden.
Ein Teil der Abgaben wird der Bevölkerung und der Wirtschaft rückverteilt. Bei der Flugticketabgabe ist es mindestens die Hälfte, die über den Krankenversicherer gleichmässig den Bürgern zugutekommt.
Referendum gegen CO2-Gesetz ergriffen
Im Januar 2021 kam mit genügend Unterschriften ein Referendum gegen das CO2-Gesetz zustande.
Die Vorlage strotze vor Verboten und Umerziehungsmassnahmen, kritisiert etwa die SVP. Das Gesetz koste viel und bringe nichts. Im Wirtschaftskomitee «Nein zum CO2-Gesetz» vertreten sind unter anderen verschiedene Automobilverbände, Avenergy Suisse, Swissoil und der Verband Schweizer Flugplätze.
Deshalb gelangte das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treibhausgasemissionen nun am 13. Juni 2021 zur Abstimmung.
Abstimmungsresultat
Das CO2-Gesetz wurde am 13. Juni mit 51,6 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung war mit 59,7 Prozent ungewöhnlich hoch.