Abstimmungsbeschwerde gegen Covid-19-Gesetz in Schwyz
Im Kanton Schwyz reichten 38 Personen Beschwerde gegen die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz ein. Es wird eine Sistierung gefordert.
Das Wichtigste in Kürze
- In Schwyz wurden Abstimmungsbeschwerden über das Covid-19-Gesetz eingereicht.
- Es wird bemängelt, dass die Abstimmung nicht über das heute geltende Gesetz erfolgt.
- Die Beschwerdeführer verlangen deshalb eine Sistierung.
38 Personen haben am Freitag in Schwyz Abstimmungsbeschwerde gegen die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz eingereicht. Adressaten sind die Schwyzer Kantonsregierung und das Bundesgericht. Sie bemängeln, dass die Abstimmung nicht über das heute geltende Gesetz erfolgt, sondern über den Grunderlass vom 25. September 2020.
Die Informationen im Abstimmungsbüchlein müssten die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, in voller Kenntnis der Sachlage abzustimmen. Dies teilten die Beschwerdeführer am Samstag mit.
Covid-19-Gesetz: Beschwerdeführer fordern Sistierung der Abstimmung
Das sei indessen nicht möglich, da Informationen über die seit September 2020 erfolgten sechs Änderungen und deren Auswirkungen fehlten.
Die Beschwerdeführer verlangen deshalb eine Sistierung der eidgenössischen Abstimmung vom 13. Juni. Sobald die behördlichen Angaben im Abstimmungsbüchlein korrigiert seien, müsse so bald wie möglich ein neuer Abstimmungstermin festgelegt werden,