Der IZRS wehrt sich für den umstrittenen Imam Abu Ramadan. CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter hatte ihn als «Brunnenvergifter» bezeichnet.
Elisabeth Schneider-Schneiter
Elisabeth Schneider-Schneiter, CVP-BL, telefoniert in der Wandelhalle des Nationalrats, während der Wintersession 2019, im Bundeshaus in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter fordert die Ausschaffung von Abu Ramadan.
  • Der umstrittene Imam sei ein «Brunnenvergifter».
  • Der Begriff sei antisemitisch, sagt der IZRS. Abu Ramadan werde die CVP-lerin verklagen.
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Über das Wochenende geriet der Bieler Imam Abu Ramadan einmal mehr in die Schlagzeilen. Obwohl bereits mit der Justiz in Konflikt, habe er erneut in Predigten gegen «Ungläubige» gehetzt. Das brachte CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter auf die Palme.

«Brunnenvergifter ausschaffen»

Via Twitter wurde die Nationalrätin, die bis Ende 2019 die Aussenpolitische Kommission (APK) präsidierte und auch im CVP-Präsidium sitzt, überdeutlich. «Wir haben genügend Rechtsgrundlagen, um solche Brunnenvergifter auszuschaffen. Tun wir es.»

Twitter Schneider-Schneiter IZRS
Der Schlagabtausch auf Twitter zwischen Elisabeth Schneider Schneiter und dem Islamischen Zentralrat und die – inzwischen wahrgemachte – Drohung von rechtlichen Schritten. Im Hintergrund der Eingang zur Ar'Rahman-Moschee in Biel, wo der Imam Abu Ramadan predigte. - Screenshot Twitter / Keystone

Das brachte ihr viel Zuspruch ein, unter anderem von SVP-Kollegen. Aber jetzt auch viel Ärger: Das Wort «Brunnenvergifter» gehe zu weit, denn es sei antisemitisch.

Strafantrag gegen Elisabeth Schneider-Schneiter

Gegenüber Nau.ch bestätigt der Sprecher des Islamischen Zentralrats IZRS, Qaasim Illi: «Abu Ramadan hat Strafantrag gestellt.» Der IZRS-Rechtsdienst habe nach eingehender Prüfung entschieden, dass es um Persönlichkeitsverletzung beziehungsweise üble Nachrede gehe.

Qaasim Illi Abu Ramadan
Abdel Azziz Qaasim Illi, Sprecher des IZRS, und Abu Ramadan, umstrittener Imam aus Nidau bei Biel. - Keystone / Instagram/@facesofummah

Ebenfalls infrage komme Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs. Also genau der Artikel, der am kommenden Abstimmungssonntag erweitert werden soll um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.

Doch der IZRS beruft sich auf die aktuell gültige Version des «Anti-Rassismus-Artikels» 261bis. Denn mit dem Schimpfwort «Brunnenvergifter» wurden im Mittelalter pauschal die Juden verleumdet. Sie sollten unter anderem schuld sein an der Verbreitung der Pest.

Imam Sozialhilfebetrug
Der Eingang zur Ar'Rahman-Moschee in Biel. - Keystone
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