AHV: UBS-Studie gibt Jungfreisinnigen bei Rentenalter recht
Die UBS publiziert regelmässig zur finanziellen Lage der AHV. Für sie ist klar: Das Rentenalter muss erhöht werden und an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die UBS hat wieder eine Analyse zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) veröffentlicht, die Szenarien diskutiert.
- Der Anstieg des Rentenalters sei der einzige Weg, um die Finanzierungslücke zu schliessen.
- Als beste Szenarien sieht die Studie solche mit einer Koppelung an die Lebenserwartung.
Dass die Altersvorsorge auch nach der Abstimmung über die AHV 21 ein aktuelles Thema bleiben würde, war eigentlich klar. Dafür sorgt aber auch die UBS mit ihrer Studie: In dieser haben Ökonomen analysiert, wie verschiedene Szenarien der Rentenalterserhöhung auf die AHV wirken würden.
Das Kernproblem der AHV ist im Grundsatz bekannt: Die Bevölkerung altert, zu viele Menschen gehen in die Rente, zu wenige Erwerbstätige zahlen Beiträge, die deren Rente finanzieren. Gleichzeitig arbeiten Schweizer weniger, weil sie es sich leisten können und nicht arbeiten «müssen». Letzteres behauptet zumindest die UBS.
AHV profitiert mehr von dynamischen Lösungen
Also müsste das Referenzalter für die Pensionierung erhöht werden. Eine Lösung dafür wäre jene, die schon die Jungfreisinnigen mit ihrer Renteninitiative aufs Tapet gebracht haben: Referenzalter 66 mit Koppelung an die Lebenserwartung, was bis 2070 ein ordentliches Einnahmeplus von 100 Milliarden Franken mit sich brächte.
Diesen Überschuss könnte der Bund in soziale Abfederungsmassnahmen investieren, sagen die Autoren. Denn das Referenzalter läge bis dahin bei 67,8 Jahren. Die andere Lösung wäre dieselbe, einfach mit 65 Jahren Referenzalter. Hierbei würde die Finanzierungslücke aber nur fast geschlossen: Bis 2070 fehlten dann noch 30 Milliarden Franken.
Im Kontrast zu diesen zwei dynamischen Szenarien hat die UBS zwei statische Lösungen untersucht. Diese haben ein starres Referenzalter, das in sechs Jahren erreicht wird, indem es jährlich um zwei Monate ansteigt.
Möglich wäre eine Erhöhung auf 66 Jahre; danach bestehe auch die Möglichkeit, «nahtlos» eine Erhöhung bis 67 im selben Tempo anzuhängen. Die Studie stellt aber auch klar, dass die dynamischen Szenarien finanziell gesehen besser für die AHV wären.
UBS: «Arbeit muss nicht schlecht sein»
Solche Vorschläge könnten in der Bevölkerung aber einen schweren Stand haben. Schon die AHV 21 kam nur haarscharf durch und der Geschlechtergraben war tief. Die UBS hält jedoch fest: «Arbeit muss nicht schlecht sein.»
Im Vergleich zu früher übten mehr Menschen Berufe aus, die körperlich weniger anstrengend seien. Zudem sei der Arbeitsplatz für viele «ein wichtiges soziales Umfeld».
Auch das Argument der fehlenden Arbeitsplätze wird relativiert: «Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand wird sich der aktuell schon sichtbare Fachkräftemangel akzentuieren.» Ausserdem werde es mit der BVG-Reform attraktiver für Arbeitgebende, ältere Personen als Angestellte beizubehalten.
Zu guter Letzt hält die UBS fest, dass es nicht notwendig sei, mit 66 noch zu einem Vollzeitpensum weiterzuarbeiten. Gegen Ende des Arbeitsleben könne man «eine vielfältigere Beschäftigung in einem kleineren Arbeitspensum bei geringerem Lohn» erwägen. Das könne mit der Teilpensionierung sogar «lukrativ» sein.
Arbeitgeberverband: Erhöhung Rentenalter unumgänglich
Der Arbeitgeberverband begrüsse die Studie und ihre Vorschläge, wie Lukas Müller-Brunner, Leiter Sozialpolitik, auf Anfrage sagt. Man könne sich über die Annahmen der UBS-Analyse «trefflich streiten», aber: «Will man die Finanzen der AHV ernsthaft stabilisieren, führt kein Weg an einer Diskussion über eine generelle Rentenalterserhöhung vorbei.»
Müller-Brunner verweist, darauf, dass diese Woche die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats ihre Beratungen zur Renteninitiative der Jungfreisinnigen aufnehme. Der Arbeitgeberverband erwarte mit Spannung die Debatte, fügt er hinzu.