Nationalrat

Ausnahme bei Zulassungskriterien soll Ärztemangel verhindern

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Bern,

Die Zulassungsvoraussetzungen sollen wegen des Ärztinnen- und Ärztemangels gelockert werden. Die gültigen Voraussetzungen sind seit Anfang des Jahres in Kraft.

Ärztemangel
Der Nationalrat hat trotz des Widerstands des Bundesrats eine SP-Motion für nationale Massnahmen gegen den Ärztemangel angenommen. (Symbolbild) - Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz droht ein Ärztinnen- und Ärztemangel.
  • Aufgrund dessen sollen die Zulassungsvoraussetzungen gelockert werden.
  • Die Nationalratskommission schickte eine entsprechende Regelung in die Vernehmlassung.

In Kantonen, in denen ein Ärztinnen- und Ärztemangel droht, sollen die Zulassungsvoraussetzungen gelockert werden. Die zuständige Nationalratskommission hat eine entsprechende Ausnahmeregelung in die Vernehmlassung geschickt. Seit Anfang Jahr sind neue Zulassungsvoraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte in Kraft.

Wer eine ambulante Praxis eröffnen will, muss sich dem elektronischen Patientendossier anschliessen und über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Zudem müssen die Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben.

Nicht alle sind damit einverstanden

Dieses letzte Kriterium bereitet den Behörden in einigen Kantonen Kopfschmerzen. Sie schlugen wegen drohender unzureichender medizinischer Versorgung Alarm. Die beiden Gesundheitskommissionen der Räte schlagen deshalb vor, dass bei einem Ärztemangel Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gewährt werden können.

Am Freitag schickte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die entsprechende Ausnahmeregelung in eine verkürzte Vernehmlassung. Dies teilte das Parlamentsdienste mit. Die Kommission betonte, dass der Grundgedanke der Bestimmung – die Sicherstellung der Leistungsqualität – nicht infrage gestellt werde. Deshalb werde die Ausnahmeregel auf die Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie beschränkt.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 7. Oktober 2022.

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