Baby in Hundebox: Schlussspurt bei Kinderabzüge-Abstimmung
Insgesamt fünf Vorlagen liegen dem Stimmvolk übernächsten Sonntag vor. Über die Kinderabzüge wurde nicht viel geredet; das will der Gewerbeverband nun ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 27. September wird unter anderem über höhere Kinderabzüge abgestimmt.
- Andere Vorlagen wie die BGI oder das Jagdgesetz erhalten aber mehr Aufmerksamkeit.
- Der Schweizerische Gewerbeverband will das mit einem neuen Video ändern.
Über die «Änderung der direkten Bundessteuer» wird wenig bis gar nicht diskutiert. Das könnte entweder an der Flut von Abstimmungen liegen. Oder an der scheinbar tiefen Attraktivität des Kinderabzug-Themas.
Nun taucht ein Kampagnen-Beitrag des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) auf, der den Diskurs nochmals aufmischen könnte. Erreicht werden soll dies mit einem neuen Video, das bald in den sozialen Medien publiziert wird und Nau.ch bereits vorliegt.
Babys in Hundeboxen für ein Ja
Der SGV wirbt für ein Ja zur Vorlage der Kinderabzüge. Dafür zeigt das kurze Video eine Frau, die zur Arbeit geht. Mit dabei ist ein Säugling in einer Hundebox, der unaufhörlich weint. Die Message: «Damit eine Hundebox nicht günstiger ist als eine Kinderbetreuung».
Das Video wird vom SGV als «kurzer Schocker mit Augenzwinkern» angesehen. Das Gewerbe argumentiert für ein Ja, um Frauen beruflich zu fördern.
Auf der Webseite des SGV ist zu lesen, die hohen Betreuungskosten für Kinder seien eine Abschreckung für Frauen. Das führe dazu, dass diese weniger oder gar nicht mehr weiterarbeiten wollten. Weiter sorge die Vorlage für Steuergerechtigkeit und entlaste Eltern mit einem Vollzeitpensum.
Gegner der Vorlage sind hingegen der Meinung, die Kinderabzüge seien ein Steuergeschenk für wohlverdienende Familien. Rund 40 Prozent der Schweizer Familien würden von der Vorlage gar nicht profitieren, weil sie keine Bundessteuer entrichten.