Banken-Rettung: Steuererleichterungen verlängert!

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Bern,

Bundesrat plant, «Too big to fail»-Instrumente weiterhin steuerlich zu begünstigen.

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Eine Frau nimmt mehrere Geldnoten aus einer Geldbörse. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat will Zinsen auf sogenannten «Too big to fail»-Instrumenten von Banken weitere fünf Jahre lang von der Verrechnungssteuer ausnehmen. Er hat die entsprechende Gesetzesänderung am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt.

Die seit 1. Januar 2013 geltende Ausnahme der «Too big to fail»-Instrumente (TBTF-Instrumente) von der Verrechnungssteuer läuft Ende 2026 aus. Ohne eine zusätzliche Verlängerung würden Zinsen für nach diesem Zeitpunkt emittierte TBTF-Instrumente der Verrechnungssteuer unterliegen.

Dies würde laut dem Bundesrat dazu führen, dass die Mittelbeschaffung der Banken enorm erschwert und verteuert würde. Viele internationale Anlegerinnen und Anleger würden demnach die Verrechnungssteuer nicht akzeptieren und auf andere Produkte ausweichen, soweit die Verrechnungssteuer von den Banken nicht durch eine höhere Verzinsung kompensiert wird.

Weitere Befreiungen geplant

Die längere Steuerbefreiung soll ab 2027 und bis 2031 gelten. Sie gebe den Banken Stabilität in dieser Frage, schrieb der Bundesrat zur Vernehmlassungsvorlage.

2013 wurden die TBTF-Instrumente eingeführt – inklusive der Ausnahme für die Verrechnungssteuer. Grund war die Rettung der Grossbank UBS. Ziel der Vorgaben war es, dass systemrelevante Finanzinstitute ihr Eigenkapital erhöhen, um bei einem Ausfall nicht die ganze Volkswirtschaft zu gefährden.

Die Ausnahmebestimmungen im Verrechnungssteuergesetz waren in der Vergangenheit im Parlament weitgehend unbestritten.

Bundesrat plant weitere Reformen

Auf lange Frist hinaus plant der Bundesrat weitere finanzpolitische Reformen. Basis ist der Bericht zur Bankenstabilität, der nach der Zwangsübernahme der CS durch die UBS erarbeitet wurde.

Übergangslösung bis neues Gesetz

Die Übergangslösung soll die Zeit überbrücken, bis ein neues Gesetzespaket in Kraft tritt.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 21. November.

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