Bericht stellt keine systematische Gewalt in Bundesasylzentren fest
Laut einem unabhängigen Bericht gibt es keine Hinweise darauf, dass die Rechte von Asylsuchenden in Bundesasylzentren systematisch missachtet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grund- und Menschenrechte in Bundesasylzentren würden grundsätzlich eingehalten.
- Das teilte das Staatssekretariat für Migration am Montag mit.
- Im Mai hatte Amnesty International schwere Vorwürfe erhoben.
Laut einem unabhängigen Bericht werden die Rechte von Asylsuchenden in Bundesasylzentren nicht systematisch verletzt. Allerdings hätten Mitarbeitende der privaten Sicherheitsfirmen in mehreren Fällen unverhältnismässigen Zwang angewendet.
Die Grund- und Menschenrechte in Bundesasylzentren würden grundsätzlich eingehalten, teilte das Staatssekretariat für Migration SEM am Montag mit.
Zu diesem Schluss komme der Bericht von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der im Auftrag des SEM untersuchte, ob Mitarbeitende der Sicherheitsdienste in den Bundesasylzentren unverhältnismässig Zwang ausübten.
Vorwurf der Folter «falsch»
Im Mai hatte Amnesty International schwere Vorwürfe gegen die vom Bund beauftragten Sicherheitsfirmen und anderen Fachpersonen in Bundesasylzentren erhoben. Informationen deuteten auf schweren Missbrauch hin, der «in einzelnen Fällen den Tatbestand der Folter oder anderer Misshandlungen nach internationalem Recht» erfülle, teilte die Menschenrechtsorganisation mit.
In dem Bericht komme Oberholzer nun zum Schluss, dass es «keine Hinweise auf eine systematische Missachtung der Rechte von Asylsuchenden oder eine generelle Voreingenommenheit der Sicherheitsdienste gibt», teilte das SEM mit. Der Vorwurf der Folter sei «unberechtigt und falsch». Konkret untersuchte Oberholzer sieben Vorfälle in Bundesasylzentren.
In drei von sieben Fällen «unverhältnismässige Gewalt»
In dem Bericht werde jedoch festgehalten, dass in drei von sieben Fällen Mitarbeitende der Sicherheitsfirmen «unverhältnismässig und allenfalls auch rechtswidrig auf eine Konfliktsituation reagiert» hätten.
Für SEM-Chef Mario Gattiker ist klar: «Solche Fälle können nie ganz verhindert werden. Trotzdem sind es drei Fälle zu viel und wir müssen schauen, diese Zahl künftig so tief wie möglich zu halten.»
In drei weiteren Fällen seien die Zwangsmassnahmen gerechtfertigt gewesen, weil die betroffenen Asylsuchenden in hohem Masse unter Alkohol und dem Einfluss anderer Drogen gestanden hätten. In einem Fall bestehe hingegen «Zweifel, ob die Reaktion auf eine Konfliktsituation adäquat war.»
Einsatz von «Besinnungsräumen» wird überprüft
Nun werden dem SEM diverse Massnahmen empfohlen. So etwa, wie disziplinarische Massnahmen wie Unterbringungen in einem Besinnungsraum, der oft ein Container ist, angewendet werden. Weiter sollen die Abläufe bei der Protokollierung von Zwangsmassnahmen verbessert werden.
«Wir werden die Empfehlungen aus dem Bericht prüfen und nach Möglichkeiten umsetzten», sagt Gattiker. Als «Sofortmassnahme» soll der Einsatz von Besinnungsräumen in die Verordnung über den Betrieb von Asylzentren aufgenommen werden.
Zudem werde das SEM «die Ausgestaltung der Disziplinarmassnahmen und den Einsatz von Besinnungsräumen »generell überprüfen«, und klären, ob es eine Gesetzesgrundlage benötigt.
Seit Inkrafttreten des neuen beschleunigten Asylverfahrens im Jahr 2019 werden Asylsuchende dezentral in 16 Bundesasylzentren untergebracht. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) vergab das Mandat für die Sicherheitsdienstleistungen an Securitas und Protectas.