Bei Originalpräparaten soll der Selbstbehalt auf 40 Prozent steigen. Damit erhofft sich der Bundesrat Einsparungen von 250 Mio. Franken pro Jahr.
Medienkonferenz mit Bundespräsident Alain Berset zur Förderung von Generika und dem Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Generika weiter fördern, über den Selbstbehalt bei den Krankenkassen.
  • Bei neuen und bei dringend benötigten Arzneimitteln soll der Zugang verbessert werden.
  • Das Einsparpotenzial dieser Massnahmen betrage rund 250 Millionen Franken jährlich.
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Gleich drei Massnahmenpakete hat der Bundesrat heute verabschiedet: die Einzelfallvergütung von Arzneimitteln, die Förderung von Generika und Biosimilars sowie die Optimierung der Prozesse. So soll einerseits mehr Transparenz geschaffen und die Gleichbehandlung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Andererseits soll – insbesondere bei den Generika – eine Einsparung von 250 Millionen Franken jährlich erreicht werden.

Mehr Selbstbehalt bei Original-Medis

Generika werden via Krankenkassen bereits heute bevorzugt behandelt: Für sie gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent. Bei Originalpräparaten beträgt dieser dagegen meist 20 Prozent und soll nun auf 40 Prozent angehoben werden. So soll der Anreiz, auf günstigere Generika umzusteigen, erhöht werden. Bestehen medizinische Gründe für das Originalpräparat, gilt eine Ausnahmeregelung.

Generika Preise
Generika sind oft deutlich günstiger als Original-Präparate. - keystone

Allerdings seien Generika in der Schweiz immer noch rund doppelt so teuer und würden weniger oft eingesetzt als im Ausland, hält der Bundesrat fest. Darum soll auch die Preisbildung von gewissen Generika und Biosimilars angepasst werden.

Auch für Biosimilars gelten die neuen Regeln zum differenzierten Selbstbehalt. Die Massnahmen dürften gemäss Bundesrat zu einer Kostensenkung von rund 250 Millionen Franken jährlich führen.

Einzelfallvergütung bei dringend benötigten Arzneimitteln

Werden Medikamente nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt, braucht es in dringenden Fällen eine Ausnahmeregelung, damit sie auch vergütet werden. Oft geht es dabei um Tausende von Franken. Hier entscheidet aber jede Krankenkasse für sich und stützt sich dabei auf ihre eigenen Vertrauensärzte.

Eine Evaluation des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Jahr 2020 hat aber gezeigt, dass gleich gelagerte Fälle von den Krankenversicherern ungleich beurteilt werden. Problematisch seien zudem die aufwändigen, individuellen Preisverhandlungen und die fehlende Transparenz bei der Einzelfallvergütung.

Bereiten Ihnen die steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten sorgen?

Damit künftig alle Patienten gleich behandelt werden, werden Krankenkassen nun verpflichtet, das gleiche Nutzenbewertungstool zu verwenden. Auch dürfen sie gemeinsame Nutzenbewertungen vornehmen. Neu werden verbindlich fixe Preisabschläge zum Auslandpreis oder zum Preis der Spezialitätenliste je nach Nutzenkategorie festgelegt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Generika, Biosimilars sowie sehr kostengünstige Arzneimittel.

Schnellere Zulassung bei seltenen Krankheiten

Zuletzt will der Bundesrat auch eine Prozessoptimierung bei der Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste. Damit soll der Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln und zur Behandlung seltener Krankheiten beschleunigt werden. Die Pharmaunternehmen erhalten neu für solche Arzneimittel die Möglichkeit, mit dem BAG eine Vorabklärung durchzuführen.

Dies ermöglicht es ihnen, schon vor Einreichung des Gesuchs eine erste Einschätzung des BAG zu erhalten. Dadurch können lange Diskussionen vermieden und die Aufnahme in die Spezialitätenliste beschleunigt werden. Zusätzlich wird eine frühe Gesuchseinreichung («Early Access») eingeführt.

Dank diesem neuen Prozess können die Marktzulassung durch Swissmedic und die Vergütung mit Aufnahme in die Spezialitätenliste gleichzeitig erfolgen. Dadurch lasse sich für die Aufnahme auf die Spezialitätenliste bis zu drei Monate einsparen, hofft der Bundesrat.

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