Bundesämter wollen das Klimagesetz nicht umsetzen
Bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes soll die Bundesverwaltung ein «Vorbild» sein. Die Departements sehen das aber anders.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesverwaltung bis 2040 klimaneutral ist.
- Mehrere Departemente sehen grosse Probleme bei der Umsetzung dieses Zieles.
- Nun reichte die Finanzverwaltung einen Antrag ein: Das Ziel solle gestrichen werden.
Die Stimmbevölkerung setzte im letzten Jahr ein klares Zeichen: Die Schweiz muss bis 2050 klimaneutral werden. So sieht es das Klimaschutzgesetz vor, das am 13. Juni 2023 mit 59,1 Prozent angenommen wurde.
Die Bundesverwaltung hat für das Netto-Null-Ziel zehn Jahre weniger Zeit – eine «Vorbildfunktion» soll sie wahrnehmen. Konkret: Laut Artikel 10 des Klimaschutzgesetzes muss der Bund bis 2040 klimaneutral sein.
Umsetzungsplan kommt frühestens 2025
Bis anhin geht es bei der Erreichung des Ziels nur schleppend voran, schreibt der «Tages-Anzeiger». Die Bundesverwaltung weiss auch ein Jahr nach der Abstimmung noch nicht, wie das eigene Netto-Null-Ziel erreicht werden soll. Der Umsetzungsplan folge «so bald wie möglich», liess der Bundesrat verlauten. Bundesrat Albert Rösti konkretisierte – frühestens Mitte 2025.
Dementsprechend entsetzt sind Klimavereine. Doch nicht nur der Vorsteher des Umweltdepartements, Albert Rösti, sei für das Schnecken-Tempo bei der Umsetzung verantwortlich, schreibt die Zeitung.
Interne Dokumente der Bundesverwaltung legen offen, dass sich mehrere Departemente vehement gegen ihr Netto-Null-Ziel wehren. Besonders der Finanzverwaltung, die Karin Keller-Sutter untersteht, geht Artikel 10 gegen den Strich.
Das Gesetz sei «zu wenig ausgereift». Gerade bei der «aktuell äusserst angespannten Lage» der Bundesfinanzen bräuchte es ein Finanzierungskonzept. Dieses fehle bis anhin. Das Bundesamt für Strassen stellt sich hinter die Kritik der Finanzverwaltung: Der Zeitplan sei unrealistisch und das Geld für die Umsetzung der Massnahmen fehle.
Vorbildfunktion soll gestrichen werden
Auch Viola Amherd und ihrem Verteidigungsdepartement passt Absatz 10 des Klimaschutzgesetzes nicht. Bei der Armee gibt es zwar eine Ausnahme – 90 Prozent weniger Emissionen reichen – doch auch dies sei unerreichbar. Es sei «utopisch», die Militär-Ausrüstung mit klimafreundlicheren Alternativen auszutauschen. Es gebe schlichtweg zu wenig Alternativen.
Dementsprechend hat die Finanzverwaltung einen Antrag gestellt: Die Vorbildfunktion der Bundesverwaltung soll gestrichen werden. Laut dem Geschäftsleister von Klimaschutz Schweiz, Oliver Daepp, sei die Forderung «schlicht Arbeitsverweigerung».