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Bundesanwaltschaft darf nicht gegen Roger Köppel nicht ermitteln

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Bern,

Die Rechtskommission des Ständerats hebt die Immunität von Nationalrat Roger Köppel nicht auf. Damit entscheidet sie sich anders als ihre Schwesterkommission.

Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) wartet vor dem Kommissionszimmer der Immunitätskommission Mitte Mai 2022 im Bundeshaus in Bern. (Archivbild)
Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) wartet vor dem Kommissionszimmer der Immunitätskommission Mitte Mai 2022 im Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - sda - Keystone/PETER KLAUNZER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Immunität von Nationalrat Roger Köppel wird nicht aufgehoben.
  • Die Rechtskommission des Ständerats widerspricht der Kommission aus dem Nationalrat.
  • Gegen Nationalrat Fabian Molina darf ermittelt werden.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) will die Immunität von Nationalrat Roger Köppel (SVP/ZH) nicht aufheben. Sie widerspricht damit ihrer Schwesterkommission aus dem Nationalrat. Die Ermittlungen wegen Amtsgeheimnisverletzung dürfen vorerst nicht anlaufen. Die Ständeratskommission fasste ihren Beschluss deutlich - mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück an die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N). Diese hatte Mitte Mai mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Immunität von Köppel aufzuheben.

Bleibt die Nationalratskommission dabei, wird sich wiederum die Ständeratskommission damit befassen müssen. Die Aufhebung der Immunität ist dann vom Tisch, wenn beide Kommissionen übereinstimmend oder eine Kommission zwei Mal in Folge dagegen stimmen.

Vertrauliche Informationen veröffentlicht?

Nationalrat Köppel wird vorgeworfen, am im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.

roger köppel
SVP-Nationalrat Roger Köppel. - Keystone

In Abwägung der Interessen an der Strafverfolgung und den institutionellen Interessen des Parlaments kommt die Ständeratskommission nach eigenen Angaben zum Schluss, «dass der vorliegende Fall in erster Linie die Einhaltung der parlamentsinternen Regeln und Gepflogenheiten betrifft». Es ergebe keinen Sinn, wenn sich die Bundesanwaltschaft mit dem mutmasslichen Verstoss des Kommissionsgeheimnisses beschäftigen müsse.

Die Ständeratskommission schlägt der IK-N deshalb vor, dem Büro des Nationalrates zu beantragen, dass dieses die Verhängung von Disziplinarmassnahmen gegen Nationalrat Köppel prüfen soll.

Gegen Fabian Molina darf ermittelt werden

Anders sieht der Entscheid zu Nationalrat Fabina Molina (SP/ZH) aus. Die Zürcher Staatsanwaltschaft kann gegen Molina wegen dessen Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung ermitteln. Die Rechtskommission des Ständerates sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Vorwurf an Molina und dessen Nationalratsamt.

fabian molina
Gegen den Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina darf nach der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration ermittelt werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die RK-S trat deshalb nicht ein auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft, die Immunität Molinas aufzuheben, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschied sie gleich wie zuvor die Immunitätskommission des Nationalrates. Die Ermittler erhalten damit grünes Licht.

Der 31-jährige Nationalrat und frühere Juso-Präsident hatte im Februar in Zürich an einer unbewilligten Gegenkundgebung zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme teilgenommen. Daraufhin wurde er von Massnahmengegnern angezeigt.

Sie werfen dem Politiker Landfriedensbruch, Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot vor. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich beantragte bei den zuständigen Parlamentskommissionen die Aufhebung von Molinas Immunität, um ermitteln zu können.

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