Roger Köppel: Diese Strafen drohen dem SVP-Politiker
Die Immunität von Roger Köppel dürfte aufgehoben werden. Dann stünde einer strafrechtlichen Verfolgung nichts mehr im Wege. Wie könnte das Urteil ausfallen?
Das Wichtigste in Kürze
- SVP-Nationalrat Roger Köppel könnte wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses bestraft werden.
- Die Bundesanwaltschaft möchte ermitteln, eine Kommission hat ihn angezeigt.
- Die Strafe dürfte eher mild ausfallen, wenn sie überhaupt vollzogen würde.
Roger Köppel ist bekannt als Chefredaktor der «Weltwoche», aber auch als Nationalrat der SVP. Es kann vorkommen, dass sich die beiden Rollen vermischen. Etwa Ende März, als Köppel in einem «Weltwoche Daily»-Monolog Kommissionsgeheimnisse verriet.
Daraufhin erstattete die Aussenpolitische Kommission Anzeige gegen den Zürcher. Die Bundesanwaltschaft reichte ein Gesuch zur Immunitätsaufhebung ein. Und gestern fiel der Entscheid der zuständigen Kommission positiv aus. Wenn die Rechtskommission des Ständerats dem Entscheid auch zustimmt, wird Köppel strafrechtlich verfolgt.
Roger Köppel: Historische Immunitätsaufhebung
Das ist historisch: Noch nie wurde einem Parlamentsmitglied im Amt die Immunität weggenommen. Entsprechend lässt sich nur schwer darüber spekulieren, ob Köppel schuldig gesprochen werden könnte. Oder wie die Strafe aussehen könnte.
Gemäss Strafgesetzbuch käme bei Verletzung des Amtsgeheimnisses entweder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe infrage. Für einen Gefängnisaufenthalt wäre jedoch das Vergehen Köppels nicht schlimm genug. Zumal der SVP-Nationalrat nicht vorbestraft ist.
Minimalstrafe: 90 Franken
Eine Geldstrafe wäre es also: Hier lässt sich sagen, dass Strafen finanzieller Natur in der Schweiz allgemein tief gehalten werden. Mindestens drei und höchstens 180 Tagessätze zwischen 30 und 3000 Franken. Je nach Wohlstand des Täters oder der Täterin.
Hier bietet sich ein Beispiel aus den späten Achtzigern an. Als alt Bundesrätin Elisabeth Kopp und zwei ihrer Mitarbeiterinnen der Verletzung des Amtsgeheimnisses beschuldigt wurden, verlangte der Bundesanwalt folgende Geldstrafen: 8000 Franken für die (zurückgetretene) Bundesrätin und 3000 respektive 2000 Franken für die anderen zwei Angeklagten.
Kopp und eine Angeklagte wurden freigesprochen, mussten aber teilweise die Gerichtskosten von 5000 Franken übernehmen. Der persönlichen Mitarbeiterin Kopps wurde trotz Schuldigsprechung eine Geldstrafe erspart – wegen «Rechtsirrtums». Sie war «subjektiv» davon überzeugt, «zur Tat berechtigt zu sein», wie im Bundesgerichtsurteil steht.
Abgesehen vom strafrechtlichen Weg könnte Köppel Disziplinarmassnahmen des Nationalratsbüros erfahren. Dieses ist zusammengesetzt aus Präsidium, Stimmenzählerinnen und -zähler sowie den Fraktionspräsidierenden. Laut Parlamentsgesetz kann das Büro ein Ratsmitglied verweisen oder bis zu sechs Monate von seinen oder ihren Kommissionen ausschliessen.
Bisher hat sich das Nationalratsbüro noch nicht zum Fall Köppel geäussert. Es gilt die Unschuldsvermutung.