Bundesrat Beat Jans will internationale Adoptionen verbieten
Adoptionen aus dem Ausland sollen nicht mehr möglich sein. Der Bundesrat hat beim EJPD ein entsprechendes Gesetz in Auftrag gegeben.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Adoptionen aus dem Ausland kam es in der Vergangenheit zu Unregelmässigkeiten.
- Nun sollen internationale Adoptionen verboten werden, hat der Bundesrat entschieden.
- Wichtig sei auch das Recht auf Herkunftsforschung.
Kinder aus dem Ausland zu adoptieren, soll künftig in der Schweiz nicht mehr möglich sein. Das EJPD von Bundesrat Beat Jans soll bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten für ein Verbot von internationalen Adoptionen.
Denn bei solchen sei es in der Vergangenheit in grossem Umfang zu Unregelmässigkeiten gekommen, teilt das EJPD mit. Dabei geht es offenbar vor allem um die Jahre 1970 bis 2000 und Adoptionen aus Sri Lanka. Der Bundesrat bedauere, dass die Behörden ihre Verantwortung gegenüber den Kindern und ihren Familien nicht wahrgenommen hätten.
Verbot von internationalen Adoptionen als einzige Lösung
Um dies zu unterbinden, sollen nun Adoptionen aus dem Ausland gänzlich verboten werden. Der Bundesrat stützt sich dabei auf den Bericht einer unabhängigen Expertengruppe. Diese sollte prüfen, wie ein Missbrauch des internationalen Adoptionsrechts verhindert werden könne. Dies bleibe aber auch mit einem griffigen Adoptionsrecht und erheblichem Ressourceneinsatz ungewiss.
Als einzige Lösung sieht der Bundesrat deshalb das Verbot. Dabei habe der Bundesrat berücksichtigt, dass internationale Adoptionen in den letzten Jahren stark rückläufig waren. Aktuell seien es noch etwa 30 pro Jahr, während es früher noch mehrere Hundert waren.
Ausnahmen sollen jedoch weiterhin möglich sein, zum Beispiel für Adoptionen innerhalb der Familie. Vom Entscheid nicht tangiert sind Adoptionen innerhalb der Schweiz.
Nachforschungen zur eigenen Abstammung
Die Expertengruppe kommt auch zum Schluss, dass adoptierte Personen die Möglichkeit haben sollten, Informationen über ihre Herkunftsfamilie zu erhalten. Gerade bei irregulären Adoptionen seien die heutigen gesetzlichen Grundlagen aber ungenügend.
Der Bundesrat hat deshalb das EJPD beauftragt, in diesem Zusammenhang eine Gesetzesreform zu prüfen. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Kantone und des Bundesamts für Justiz sollen dabei berücksichtigt werden.