Bundesrat

Bundesrat lehnt Anpassung des Selbstständigkeitsstatus ab

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat hat gegen die Änderungen im Arbeitsrecht für die Plattform-Wirtschaft gestimmt.

Arbeitnehmende
Eine Initiative fordert, dass der Parteiwillen zur Feststellung, ob die betroffene Person als Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende gilt, berücksichtigt werden soll. (Symbolbild) - keystone

Der Bundesrat lehnt eine Änderung des Selbstständigkeitsstatus im Arbeitsrecht ab. Mit einer Änderung wäre die Rechtssicherheit der Arbeitnehmenden laut der Landesregierung geschwächt. Konkret geht es um Arbeitende in der Plattform-Wirtschaft, wie beispielsweise Uber.

Der Bundesrat sprach sich somit gegen die parlamentarische Initiative von Jürg Grossen (GLP/BE) aus, wie er am Freitag mitteilte. Die Initiative fordert, dass der Parteiwillen zur Feststellung, ob die betroffene Person als Arbeitnehmende oder Selbstständigerwerbende gilt, berücksichtigt werden soll.

Diese Unterscheidung sei im Sozialversicherungsrecht «sehr wichtig», schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Sie habe Einfluss auf die Beitragspflicht und den sozialen Schutz der Arbeitnehmenden.

Gemäss Bundesrat hat sich das bestehende System bewährt

Gemäss Bundesrat hat sich das bestehende System bewährt und wird laufend optimiert. Er sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und will beim Status quo bleiben. Gemäss dem Vorschlag würden Erwerbstätige gegen ihren Willen in ein «rechtliches Korsett» gesteckt und ihre wirtschaftliche Tätigkeit «unnötig eingeschränkt».

Der Dachverband der Arbeitnehmenden, Travailsuisse, sprach sich ebenfalls gegen eine Änderung aus. Tausende von Arbeitnehmenden könnten in den Status der Selbstständigkeit «gedrängt» werden, schrieb Travailsuisse im Februar. Sie wären damit nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit, Unfall oder Lohnausfall bei Krankheit versichert.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) stimmte im Februar Grossens Initiative mit 13 zu 12 Stimmen zu. Mit der Vorlage sollen für die Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden neu auch allfällige schriftliche Parteivereinbarungen berücksichtigt werden.

Eine Kommissionsminderheit habe gefordert, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gemäss der Kommission sollte die Vorlage für die Sommersession bereit sein.

Kommentare

User #1174 (nicht angemeldet)

In manchen privaten Sprachenschulen werden Sprachlehrpersonen angestellt, welche das ganze Unternehmerrisiko tragen müssen. Kein garantiertes Pensum, Stundenlohn. Erhalten sie Aufträge, können sie arbeiten. Sonst nicht. Die Schule rechnet zwar die AHV/IV etc. ab, achtet aber peinlich genau darauf, dass keine Lehrperson so viel verdient, dass ein Eintritt in eine PK erfolgen muss. Lieber wird eine weitere Lehrperson eingestellt. Bei Krankheit gibt es keine Bezahlung, die ausgefallenen Lektionen müssen nachgeholt werden. Wird man älter, erhält man trotz guter Qualifikation und Erfolg als Lehrperson keine oder nur noch unmögliche Aufträge (z.B. Anfahrt zum Kunden 40 Minuten, Rückfahrt ebenso, Unterricht 50 Minuten, Bezahlung für den Einsatz fünf Franken erhöhter Stundenlohn). Und es empfiehlt sich, die Lohnabrechnung immer genau zu prüfen, da Fehler darin stets zu Gunsten der Schule auftreten.

User #4001 (nicht angemeldet)

Ist schon richtig so. Andersrum würden Auftraggeber wie Uber und andere sich vor ihren Pflichten als Arbeitgeber drücken und sich als Auftraggeber positionieren, so wie zB. DPD oder Valora, die sich komplett aussen vor sehen, wenn es um Arbeitsnehmer Rechte geht. Sie beschäftigen ja sozusagen nur "Subakkordanten" die sich als Selbständige um alles kümmern müssen. Somit sind diese Auftraggeber von allen Pflichten als Arbeitgeber befreit.

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