Bundesrat will 2. Säule kürzen – aber mit Rentenzuschlag
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat präsentiert seine Vorschläge für die Reform der 2. Säule.
- Er hält sich dabei an das Modell der Sozialpartner.
- Der Umwandlungssatz soll von 6,8 auf 6 Prozent sinken, um die Finanzierung zu sichern.
Steigende Lebenserwartung und tiefe Renditen: Das angesparte Kapital für die zweite Säule reicht nicht mehr. Der Bundesrat hat deshalb heute entschieden, wie die Finanzierung der Beruflichen Vorsorge (BVG) langfristig gesichert werden soll. Eine Senkung des Umwandlungssatzes sei unumgänglich.
Modell der Sozialpartner
Der Bundesrat beantragt darum dem Parlament, das Modell der Sozialpartner zu übernehmen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse haben sich auf dieses verständigt. Prominente Abwesende bei diesem Deal sind der Gewerbeverband, aber auch einzelne Branchen wie die Baumeister, Detailhändler und Banken.
Das Modell sieht vor, den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent zu senken. Das heisst konkret, dass Rentner künftig weniger Geld pro Monat aus der zweiten Säule erhalten. Im Gegenzug – ebenfalls wie von den Sozialpartnern vorgeschlagen – soll es verschiedene Abfederungsmassnahmen geben.
Erhaltung des Leistungsniveaus
Der Bundesrat betont, dass die Erhaltung des Leistungsniveaus zentral sei. Ein Ausgleichsmechanismus soll dies bewerkstelligen: Ein lebenslanger, monatlicher Rentenzuschlag. Für eine Übergangsfrist hat der Bundesrat je nach Jahrgang bereits Beträge zwischen 100 und 200 Franken festgelegt. Danach wird der Betrag jährlich neu vom Bundesrat festgelegt.
Finanziert werden soll der Rentenzuschlag via einen Beitrag von 0,5 Prozent auf dem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853 200 Franken. Mit weiteren Massnahmen soll für tiefere Einkommen und damit insbesondere Frauen sogar eine Verbesserung der Rente herausschauen.
Koordinationsabzug und Altersgutschriften
Mit der Vorlage soll der sogenannte Koordinationsabzug auf 12'443 Franken halbiert werden. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte, erhalten so eine bessere soziale Absicherung.
Auch die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten sollen kleiner werden. Dazu werden die Altersgutschriften angepasst und weniger stark gestaffelt. Neu gilt für 25- bis 44jährige eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn.
Danach beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Dies senke die Lohnkosten für Ältere, denn heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.