Bundesrat will Foltergüter strenger kontrollieren
Die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Foltergütern soll in der Schweiz künftig verboten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das entsprechende Foltergütergesetz in die Vernehmlassung geschickt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ebenfalls verboten soll es sein, technische Hilfeleistungen für Foltergüter bereitzustellen, sie zu bewerben oder auf Messen zu präsentieren.
Unter Foltergütern versteht man Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum alleinigen Zweck der Folter benutzt werden, wie aus der Mitteilung hervorgeht.
Im neuen Gesetz sollen zudem Arzneimittel, die zur Hinrichtung von Menschen verwendet werden können, nicht mehr im Heilmittelgesetz verankert werden. Es besteht bereits eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr solcher Medikamente. Neu soll auch die technische Hilfestellung oder Vermittlung genehmigungspflichtig sein.
Güter, die auch anderen Zwecken als der Folter dienen, würden gemäss den vorgeschlagenen Bestimmungen bei der Ausfuhr aus der Schweiz oder bei technischer Hilfe eine Bewilligung benötigen.
Mit dem Foltergütergesetz will der Bundesrat laut Bericht die Schweizer Bestrebungen gegen Folter den internationalen Massstäben anpassen. Das Foltergütergesetz setzt laut Mitteilung eine Empfehlung des Europarats vom Frühling 2021 um. Diese basiere auf der Anti-Folter-Verordnung der Europäischen Union.