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Bundesrat will strengere Regeln für Krankenversicherungsvermittler

Keystone-SDA
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Bern,

Die Versicherer sollen künftig den Tätigkeitsrahmen der Vermittlerinnen und Vermittler nicht mehr selbst festlegen können. Das fordert der Bundesrat.

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Bundesratspräsident Guy Parmelin, rechts, spricht mit Bundesrat Ignazio Cassis, links, und Bundesrat Alain Berset, Mitte, kurz vor Beginn der Von-Wattenwyl-Gespräche, am Freitag, 7. Mai 2021, in Bern. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Vermittlern von Krankenversicherungen sollen neue Regeln auferlegt werden.
  • Der Bundesrat sieht vor, dass zum Beispiel die telefonische Kaltakquise verboten wird.

Vermittlerinnen und Vermittler von Krankenversicherungen sollen strengeren Regeln unterstellt werden. Beispielsweise soll die telefonische Kaltakquise verboten und die Provision der Vermittlerinnen und Vermittler begrenzt werden. Zudem soll die Erstellung und Unterzeichnung eines Gesprächsprotokolls mit dem Kunden oder der Kundin vorgeschrieben werden.

Diese und weitere Änderungen sieht der Bundesrat im Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit vor. Am Mittwoch verabschiedete er die Botschaft dazu.

Versicherer regeln Tätigkeitsrahmen selbst

Die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) gibt dem Bundesrat die Kompetenz, diese Regeln für alle Versicherer sowohl in der obligatorischen Krankenversicherung als auch in der Zusatzversicherung allgemein verbindlich zu erklären. Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorgesehen.

Aktuell regeln die Versicherer den Tätigkeitsrahmen ihrer Vermittler selbst und auf freiwilliger Basis. Die Krankenkassen versuchten bisher unerwünschte Telefonanrufe mit einer freiwilligen Branchenvereinbarung zu regeln. Dabei verpflichteten sich zahlreiche Versicherer, ab 2021 zugunsten der Kunden auf Anrufe ohne Absprachen zu verzichten.

Ein Obligatorium der Vereinbarung forderten unter anderem die Branchenverbände Curafutura und Santésuisse sowie der Westschweizer Konsumentenschutzverband (FRC). Entsprechende parlamentarische Vorstösse für eine Branchenlösung hatte das Parlament 2019 an den Bundesrat überwiesen. Nun kann es über die Gesetzesvorlage befinden.

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