Covid-Gesetz nach Nein an der Urne bis 25. September gültig
Am 13. Juni wird über die Gültigkeit des Covid-19-Gesetzes abgestummen. Das Gesetz wäre nach Ablehnung immer noch bis am 25. September 2021 gültig.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 13. Juni wird über die Gültigkeit des Covid-19-Gesetzes abgestimmt.
- Wird es abgelehnt, wäre es noch bis am 25. September gültig.
- Dies teilte der Bundesrat in der Fragestunde im Nationalrat fest.
Würde das Covid-19-Gesetz in der Referendumsabstimmung am 13. Juni abgelehnt, wäre es noch bis 25. September gültig und es kann nicht mehr erneuert werden. Das hält der Bundesrat in einer Antwort zur Fragestunde im Nationalrat fest.
Revision in parlamentarischer Beratung
Das Covid-19-Gesetz wurde am vergangenen 25. September von den eidgenössischen Räten als dringlich verabschiedet. In der Wintersession wurde es ein erstes Mal überarbeitet, und eine weitere Revision ist zurzeit in parlamentarischer Beratung.
Alle Änderungen, die die Bundesversammlung nach dem vergangenen 25. September beschlossen und für dringlich erklärt hat, würden ab dem kommenden 25. September dahinfallen, heisst es in der Antwort weiter. Dies würde auch für die Anpassungen gelten, die die Räte in der laufenden Session beraten.
Covid-19-Gesetz
Würde das Covid-19-Gesetz an der Urne abgelehnt, könnten die Bestimmungen in eines oder mehrere nicht dringliche Gesetze überführt werden. Sie könnten aber erst in Kraft gesetzt werden, wenn die Referendumsfrist ungenutzt abläuft oder eine weitere Abstimmung scheitert.
Verfassungsunmittelbare Verordnungen vom Parlament oder vom Bundesrat wären grundsätzlich ebenfalls möglich, heisst es in der Antwort. Allerdings sei klar festzuhalten: Dass das Ausserkrafttreten des Covid-Gesetzes aufgrund eines Nein an der Urne für sich allein genommen die Voraussetzungen nicht erfüllt. Um gestützt auf diese Grundlagen tätig zu werden.