Credit Suisse: Kommission will rechtliche Schritte gegen Führung
Eine Nationalratskommission will rechtliche Schritte gegen die Führung der Credit Suisse prüfen. Der Bundesrat soll sich mit einer möglichen Klage befassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat soll sich mit einer möglichen Klage gegen CS-Chefs befassen.
- Dies fordert die Rechtskommission des Nationalrats nach dem Debakel um die Grossbank.
- Zudem soll die Sinnhaftigkeit der «Too big to fail»-Gesetzgebung überprüft werden.
Auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat sich mit dem Debakel rund um die Grossbank Credit Suisse beschäftigt. Sie möchte beispielsweise mögliche Verantwortlichkeiten von früheren und aktiven Führungsorganen der CS prüfen lassen.
Sie hat ein entsprechendes Postulat eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Konkret soll der Bundesrat mit der Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse beauftragt werden. Der Nationalrat muss in der ausserordentlichen Session von Mitte April dem Vorstoss noch zustimmen.
Gleiches gilt für zwei weitere Postulate, welche die Rechtskommission eingereicht hat. Demnach soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen und Grenzen des Notrechts in einem Bericht aufzuzeigen. Auch sollen sie den Einbezug des Parlaments in Krisensituationen prüfen. Zudem soll die Landesregierung die Anwendbarkeit, Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit der «Too big to fail»-Gesetzgebung für internationale Grossbanken untersuchen.
Bundesrat habe «entschlossen gehandelt»
Generell hat die RK-N nach eigenen Angaben «zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat von einer grossen zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit ausgegangen und zur Auffassung gelangt ist, dass ein Nichthandeln für die Schweiz einen grossen Schaden bewirkt hätte», wie es in der Mitteilung weiter heisst. Der Bundesrat habe «entschlossen gehandelt und damit die Voraussetzungen für eine Stabilisierung des Finanzplatzes Schweiz geschaffen».
Die Federführung für die Nachbearbeitung des Geschehenen sieht die Rechtskommission bei der politischen Oberaufsicht. Sie sei bereit, nötige Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) zu ziehen.