Bundesgericht

CVP-Lombardi bringt Abwahl vor Bundesgericht

Bei den Parlamentswahlen im Oktober wurde der Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi wegen 46 Stimmen abgewählt. Das will er nicht akzeptieren.

Lombardi
Das Bundesgericht muss nun über die Abwahl von Filippo Lombardi entscheiden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abwahl des Tessiner Ständerats Filippo Lombardi kommt vor Bundesgericht.
  • Der CVPler wurde im Herbst wegen 46 Stimmen abgewählt.

Filippo Lombardi akzeptiert seine knappe Abwahl aus dem Ständerat nicht: Der CVP-Anwalt Gianluca Padlina hat heute Montagmorgen beim Bundesgericht den Rekurs eingereicht, wie der «Blick» schreibt.

Die Wahlunterlagen seien teilweise zu spät bei den im Ausland lebenden Tessinern eingetroffen, kritisiert er. Padlina verlangt eine Annullierung des zweiten Wahlgangs – die Wahl müsse wiederholt werden.

Wiederwahl wegen 46 Stimmen verpasst

Der zweite Wahlgang der Ständeratswahl fand im Tessin am 17. November statt. Das Gesetz schreibt vor, dass die Abstimmungscouverts mindestens zehn Tage vor dem zweiten Wahlgang bei den Abstimmenden eintreffen müssen. Die Tessiner Regierung hat bis am Freitag Zeit, sich zum eingegangenen Rekurs zu äussern.

Im zweiten Wahlgang vom 17. November flogen CVP und FDP aus dem Ständerat. Gewählt wurden Marco Chiesa (SVP) und Marina Carobbio Guscetti (SP).

CVP-Urgestein Filippo Lombardi wurde nach zwanzig Jahren im Ständerat abgewählt. Der Stimmenunterschied betrug jedoch zwischen Lombardi und der gewählten Carobbio lediglich 46 Stimmen.

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