Um die Finanzen der Post auf eine tragfähige Basis zu stellen, präsentiert Bundesrat Albert Rösti Vorschläge. Im Fokus sollen digitale Angebote stehen.
Rösti

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrat Albert Rösti schlägt diverse Änderungen bei der Grundversorgung der Post vor.
  • So sollen abgelegene Häuser nicht mehr zwingend bedient werden müssen.
  • Bei Briefen und Paketen sollen die Vorgaben für die Pünktlichkeit gelockert werden.
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Die Post hat in vielen Bereich weniger zu tun – das nagt an der Rentabilität. Denn mit der Grundversorgung müssen viele Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, die je länger, je weniger gefragt sind. Um den Post- und Zahlungsverkehr auf finanziell solide Füsse zu stellen, macht nun Bundesrat Albert Rösti eine Reihe von Vorschlägen.

80 Prozent weniger Bareinzahlungen

Insbesondere der digitale Wandel mache der Post zu schaffen, hält der Bundesrat in einem Bericht fest. Ein Drittel weniger Briefe in den letzten zehn Jahren, zwei Drittel weniger Bareinzahlungen. Bis 2030 rechnet die Post noch einmal mit 30 Prozent weniger Briefen und gar 80 Prozent weniger Bareinzahlungen.

Post Einzahlungen Automat
Ein Automat zur Tätigung von Einzahlungen steht in der Schalterhalle der Postfiliale Sihlfeld, fotografiert am 10. März 2020 in Zürich. - keystone

Deshalb brauche es eine Revision der Postverordnung. Diese soll vor allem auf zwei Ebenen ansetzen: Einerseits sollen die Vorgaben in der Grundversorgung weniger streng sein, andererseits digitale Angebote Teil der Grundversorgung werden. Damit will der Bundesrat ab 2026 die Post um bis zu 45 Millionen Franken pro Jahr entlasten.

Post: Weniger pünktlich

Künftig sollen mindestens 90 Prozent der Briefe und Pakete pünktlich zugestellt werden müssen. Damit wird die Post etwas von der Leine gelassen. Aktuell lauten die Vorgaben 97 Prozent bei Briefen und 95 Prozent bei Paketen.

Post Pakete Härkingen
Paketbotin Leila Meyer füllt am frühen Morgen einen Lieferbus der Post mit Paketen, im Paketzentrum Härkingen, am 9. Dezember 2020. - keystone

Die erst 2021 in Kraft getretene Verpflichtung, alle ganzjährig bewohnten Häuser zu bedienen, soll wieder aufgehoben werden. Diese Vorgabe verursache hohe Kosten und Investitionen in eine überdimensionierte Infrastruktur. Für die Pöstlerinnen und Pöstler sei dies oft mit langen Wegen verbunden. Neu soll nur noch für ganzjährig bewohnte Siedlungen eine Zustellpflicht gelten.

Digitale Briefe – Nutzung freiwillig

Die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen im Bereich digitale Angebote werde in der heutigen Gesetzgebung zu wenig berücksichtigt. Mit einem verstärkten Fokus will der Bundesrat dies ändern. So soll auch ein digitaler Brief zur Grundversorgung gehören. Wohlweislich betont der Bundesrat aber: «Die Nutzung dieses Angebots ist freiwillig.»

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Auch im Zahlungsverkehr sollen die gesetzlichen Vorgaben der Realität angeglichen werden. Bargeld erfülle weiterhin eine wichtige Funktion und solle deshalb weiterhin Bestandteil des Angebots in der Grundversorgung der Post sein. Neu sollen aber ein Zahlungsverkehrskonto auch automatisch ein Online-Zahlungsmittel (App oder Debitkarte) und E-Banking beinhalten.

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