Die Post soll digitaler und weniger pünktlich werden
Um die Finanzen der Post auf eine tragfähige Basis zu stellen, präsentiert Bundesrat Albert Rösti Vorschläge. Im Fokus sollen digitale Angebote stehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat Albert Rösti schlägt diverse Änderungen bei der Grundversorgung der Post vor.
- So sollen abgelegene Häuser nicht mehr zwingend bedient werden müssen.
- Bei Briefen und Paketen sollen die Vorgaben für die Pünktlichkeit gelockert werden.
Die Post hat in vielen Bereich weniger zu tun – das nagt an der Rentabilität. Denn mit der Grundversorgung müssen viele Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, die je länger, je weniger gefragt sind. Um den Post- und Zahlungsverkehr auf finanziell solide Füsse zu stellen, macht nun Bundesrat Albert Rösti eine Reihe von Vorschlägen.
80 Prozent weniger Bareinzahlungen
Insbesondere der digitale Wandel mache der Post zu schaffen, hält der Bundesrat in einem Bericht fest. Ein Drittel weniger Briefe in den letzten zehn Jahren, zwei Drittel weniger Bareinzahlungen. Bis 2030 rechnet die Post noch einmal mit 30 Prozent weniger Briefen und gar 80 Prozent weniger Bareinzahlungen.
Deshalb brauche es eine Revision der Postverordnung. Diese soll vor allem auf zwei Ebenen ansetzen: Einerseits sollen die Vorgaben in der Grundversorgung weniger streng sein, andererseits digitale Angebote Teil der Grundversorgung werden. Damit will der Bundesrat ab 2026 die Post um bis zu 45 Millionen Franken pro Jahr entlasten.
Post: Weniger pünktlich
Künftig sollen mindestens 90 Prozent der Briefe und Pakete pünktlich zugestellt werden müssen. Damit wird die Post etwas von der Leine gelassen. Aktuell lauten die Vorgaben 97 Prozent bei Briefen und 95 Prozent bei Paketen.
Die erst 2021 in Kraft getretene Verpflichtung, alle ganzjährig bewohnten Häuser zu bedienen, soll wieder aufgehoben werden. Diese Vorgabe verursache hohe Kosten und Investitionen in eine überdimensionierte Infrastruktur. Für die Pöstlerinnen und Pöstler sei dies oft mit langen Wegen verbunden. Neu soll nur noch für ganzjährig bewohnte Siedlungen eine Zustellpflicht gelten.
Digitale Briefe – Nutzung freiwillig
Die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen im Bereich digitale Angebote werde in der heutigen Gesetzgebung zu wenig berücksichtigt. Mit einem verstärkten Fokus will der Bundesrat dies ändern. So soll auch ein digitaler Brief zur Grundversorgung gehören. Wohlweislich betont der Bundesrat aber: «Die Nutzung dieses Angebots ist freiwillig.»
Auch im Zahlungsverkehr sollen die gesetzlichen Vorgaben der Realität angeglichen werden. Bargeld erfülle weiterhin eine wichtige Funktion und solle deshalb weiterhin Bestandteil des Angebots in der Grundversorgung der Post sein. Neu sollen aber ein Zahlungsverkehrskonto auch automatisch ein Online-Zahlungsmittel (App oder Debitkarte) und E-Banking beinhalten.