«Dreieckstheorie» bei der Verrechnungssteuer aufgeschoben
Der Nationalrat will vorerst nichts wissen von der Einführung der sogenannten Dreieckstheorie bei der Verrechnungssteuer.
Weiterhin sollen in der Schweiz nur Tochtergesellschaften die Verrechnungssteuer zurückverlangen können, nicht aber die Muttergesellschaft und damit die Aktionäre.
Anders als der Ständerat im vergangenen Dezember hat der Nationalrat am Mittwoch der entsprechenden Motion von Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) mit 105 zu 77 Stimmen eine Absage erteilt.
Es gebe für die Mehrheit der Kommission zu wenig belastbare Informationen über die Auswirkungen der Motion, sagte Kommissionssprecher Jürg Grossen (GLP/BE).
Deshalb schlug die Kommission vor, den Bundesrat mit einem Postulat zu beauftragen, «etwas Licht ins Dunkel der nicht einfachen Materie zu bringen», wie es Grossen formulierte. Diesem Vorgehen stimmte der Rat diskussionslos zu.
Motionär Ettlin befürchtet einen Standortnachteil, weil das Modell im Ausland bereits angewendet wird. Das Problem bestehe tatsächlich, räumte Finanzminister Ueli Maurer zwar ein. Ein direkter Schritt in die Umsetzung enthalte aber zu viele Unabwägbarkeiten. Der Zwischenschritt mit einem Bericht erlaube dann eine bessere Beurteilung der Frage.
Der Bericht soll zum einen eine Auslegeordnung zur schweizerischen Besteuerungspraxis im Vergleich zu internationalen Gepflogenheiten enthalten. Ferner soll er die Konsequenzen für betroffene Unternehmen darlegen und das Missbrauchsrisiko bezüglich dem sogenannten Dividend Stripping aufzeigen. Dabei handelt es sich um das kurzzeitige Halten von Aktien um die Zeit der Ausschüttung der Dividenden herum. Die Praxis steht im Missbrauchsverdacht.