Verrechnungssteuer-Reform: Alle Infos über die Teilabschaffung
Durch die Verrechnungssteuer für Obligationszinsen ist der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz eher klein. Das soll sich mit einer Steuerreform nun ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 25. September 2022 wurde über die Reform der Verrechnungssteuer abgestimmt.
- Auf inländische Obligationszinsen werden zurzeit 35 Prozent Verrechnungssteuer erhoben.
- Viele Schweizer Unternehmen emittieren ihre Obligationen deshalb im Ausland.
Bundesrat und Parlament wollen mit der Reform der Verrechnungssteuer den Fremdkapitalmarkt in der Schweiz attraktiver machen. Künftig soll auf Zinserträge von inländischen Obligationen keine Verrechnungssteuer mehr erhoben werden.
Am 5. April 2022 reichten die SP und ihre Allianzpartner ein Referendum gegen die Reform ein, wodurch es am 25. September 2022 zur Abstimmung kam.
Verrechnungssteuer: Unattraktiv für Anleger
In der Schweiz werden auf Kapitalerträge wie Zinsen, Lottogewinne und Pensionen eine Verrechnungssteuer von bis zu 35 Prozent erhoben. Werden die Gewinne korrekt bei den Steuern deklariert, wird der Betrag vollständig zurückerstattet. Damit soll in erster Linie Steuerhinterziehung vermieden werden.
Auch auf Zinsen von Obligationen gilt diese Verrechnungssteuer. Obligationen sind Kredite, die von Privatpersonen an Unternehmen und Staaten herausgegeben werden.
Für Anleger bedeutet das aber einen zusätzlichen administrativen Aufwand, zudem kommt es so zum vorübergehenden Liquiditätsentzug. Ausserdem können Anleger aus dem Ausland unter Umständen nur einen Teil des Betrags oder gar nichts zurückfordern.
Viele Schweizer Unternehmen emittieren ihre Obligationen deshalb im Ausland, wo keine oder eine niedrigere Steuer erhoben wird. Der Schweizer Fremdkapitalmarkt ist deswegen klein. Die Zahl an in der Schweiz emittierten Obligationen ist seit Jahren rückläufig.
Schweizer Fremdkapitalmarkt soll gestärkt werden
Bundesrat und Parlament wollen das mit einer Reform der Verrechnungssteuer nun ändern. Künftig soll diese auf Zinsen von inländischen Obligationen abgeschafft werden. Ebenfalls entfallen soll die Umsatzabgabe auf Obligationen und gewisse andere Wertpapiere. Diese beträgt rund 1,5 Promille und fällt beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren an.
Ziel der Reform ist es, den Schweizer Fremdkapitalmarkt attraktiver zu machen und zu stärken. Bei einem Ja wären die in der Schweiz emittierten Obligationen gegenüber denen im Ausland wettbewerbsfähig, so der Bund.
Mit der Aufhebung der Umsatzabgabe sollen diese zudem noch attraktiver gemacht werden. Der Bund will so im Ausland investierte Gelder wieder in die Schweizer Wertschöpfungskette zurückbringen.
Durch die Annahme der Reform würden jedoch auch Mindereinnahmen entstehen. Diese stehen den Mehreinnahmen durch die Stärkung des Fremdkapitals gegenüber. Ausserdem würde der eigentliche Sicherungszweck gegen die Steuerhinterziehung geschwächt werden.
Abstimmungsresultat
Die Vorlage wurde am 25. September 2022 mit 52 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 51,7 Prozent.